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Klare Regeln für Künstliche Intelligenz

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche seine Position für ein Gesetz zur sicheren und transparenten Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Mit dem KI-Gesetz betritt die EU Neuland und schafft weltweit einzigartige Regeln für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und den Einbau von KI in zahlreichen Produkten.

Dabei ist ein einheitlicher europäischer Rahmen für Künstliche Intelligenz der einzige Weg, wie Europa im globalen Wettbewerb mit den USA und China mithalten kann. Das gilt nicht nur für KI, sondern auch für KI-betriebene Exportschlager wie Medizinprodukte oder Maschinen. Durch einheitliche Regeln können Unternehmen den gesamten europäischen Markt erschließen. Gleichzeitig können Verbraucher darauf vertrauen, dass Künstliche Intelligenz in Europa europäische Grundrechte respektiert. 

Es ist bedauerlich, dass die Mehrheit des Hauses auf ein vollständiges Verbot von biometrischen Erkennungserkennungssystemen bestanden hat. Damit verpassen wir eine wichtige Chance. KI kann richtig angewandt bei der Strafverfolgung zu deutlich mehr Sicherheit für die Bevölkerung führen.

In den nun beginnenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission wird sich die EVP dafür einsetzen, dass auch diesbezüglich ein ausgewogenes Ergebnis erzielt wird. Eine Überregulierung muss unbedingt vermieden werden, damit Europa auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt. Nur wenn Innovation auch wirklich stattfindet, können KI-Produkte mit europäischen Werten weltweit Maßstäbe setzen.

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Diese Woche haben wir im Umweltausschuss über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur abgestimmt. Mit dem Gesetz möchte die EU-Kommission Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU und die darin vorkommenden Arten wiederherstellen.

Das hört sich zunächst gut an. Leider ist das Gesetz aber ein klassischer Fall von „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“. Der Vorschlag der Kommission würde unsere Landwirte zwingen, 10 Prozent ihrer Ackerflächen stillzulegen. Das ist für die CDU/CSU inakzeptabel. Zwangsstillegungen von Flächen führen zu geringeren Ernten pro Hektar und weniger Hektar für den Anbau. In der Folge werden Lebensmittelpreise und Lebensmittelimporte steigen und viele Betriebe aufgeben. Das gefährdet unsere Ernährungssicherheit. Es hilft niemandem, wenn wir Produkte aus Drittländern mit schlechteren Sozial- und Umweltstandards importieren.

Deshalb hat die EVP-Fraktion gefordert, dass die Europäische Kommission das Gesetz zurückzieht und überarbeitet. Wir brauchen einen Vorschlag, der in die Zukunft gerichtet ist, unsere biologische Vielfalt fördert und schützt, unsere Land- Forst- und Fischereiwirtschaft unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft fördert und die Produktion nicht aus Europa verdrängt.

Leider haben wir für diese Position im Umweltausschuss ganz knapp die Mehrheit verfehlt. Durch Stimmengleichstand fand unser Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, zunächst keine Mehrheit. Nach den Regeln des Parlaments wäre dafür eine einfache Mehrheit nötig gewesen. Im Anschluss wurde fast vier Stunden über sämtliche Einzelparagrafen abgestimmt. Aufgrund von Zeitmangel musste die finale Abstimmung über den gesamten Berichtsentwurf noch vor der Schlussabstimmung verschoben werden. Sie wird voraussichtlich am 27.06. stattfinden.

Die Endabstimmung steht noch aus, aber das Ergebnis ist jetzt schon eine deutliche Botschaft für die Kommission und den zuständigen Vizepräsident Frans Timmermans. Jetzt wäre endgültig der Zeitpunkt für die Kommission, das Gesetz zurückzuziehen, auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit für den Vorschlag gibt. Sollte eine Mehrheit wider Erwarten doch zustande kommen, wird die EVP-Fraktion alles daransetzen, den Irrsinn in der Plenarabstimmung zu stoppen.

Landwirtschaft und grüner Wandel

In dieser Woche haben wir mit der Europäischen Kommission und der schwedischen Ratspräsidentschaft über die Landwirtschaft und den grünen Wandel debattiert. Für die CDU/CSU-Gruppe geht es dabei eher um die Frage: Wie können wir Klima- und Umweltpolitik aus der Perspektive des ländlichen Raums denken und eine widerstandsfähige EU-Landwirtschaft sicherstellen?

Die Sicherung unserer Ernährung ist zur weltweiten Herausforderung geworden und auch in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Es ist ein hohes Gut, dass wir uns mit unseren eigenen, heimischen Lebensmitteln versorgen können. Damit das so bleibt, brauchen unsere Landwirte faire und verlässliche Produktionsbedingungen. Neue Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft wie das sogenannte Naturwiederherstellungsgesetz oder die neue Pflanzenschutzverordnung dürfen nicht dazu führen, dass immer mehr Lebensmittel aus Drittstaaten mit niedrigeren Umweltstandards eingeführt werden.

Viel zu oft wird über die Köpfe von Dorfbewohnern, Landwirten, Forstwirten und Anderen im ländlichen Raum hinweg ideologisch und dogmatisch regiert. Das muss sich ändern, wenn wir den sozialen Frieden in Deutschland und Europa erhalten und sinnvolle Klima- und Umweltziele nachhaltig erreichen wollen.

Die CDU/CSU-Gruppe fordert einen pragmatischen Naturschutz in Einklang mit Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen und Unternehmen im ländlichen Raum – ohne überzogene Verbote. Wir dürfen Bürger und Landwirte nicht mit Regulierungswut überfordern. Stattdessen müssen wir praxisnahe und faire Rahmenbedingungen setzen, um beispielsweise unsere Landwirte in der EU bei der notwendigen Anpassung an „grünere“ landwirtschaftliche Praktiken zu unterstützen und damit die Ernährungssicherheit in der EU sicherzustellen.

Olaf Scholz im Europäischen Parlament

Am Europatag hat Bundeskanzler Olaf Scholz als 10. Staatsoberhaupt in der Reihe „Das ist Europa“ eine Grundsatzrede zur EU und ihren Zukunftsaussichten gehalten und im Anschluss mit den Abgeordneten debattiert.

Sein Auftritt hat mich aber nicht überzeugt. Statt europapolitische Impulse zu setzen hat er altbekannte Ideen gewohnt uninspiriert aufgewärmt.  Wirklich eine verpasste Chance!

Scholz Auftritt zeigt auch einmal mehr, wie gegensätzlich einerseits seine Worte und andererseits das Handeln der Ampel-Abgeordneten sind. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele: Als Scholz im letzten Jahr die Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine blockierte, forderten die Grünen in Straßburg Deutschland möge endlich die Panzer liefern. Im März stimmten die Abgeordneten von SPD und Grünen für die Zwangssanierung von Gebäuden und nur wenige Tage später spricht sich SPD-Bauministerin Geywitz dagegen aus.

So war der Auftritt von Olaf Scholz vor allem ein weiteres Zeichen dafür, dass die zerstrittene Ampel zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist und Scholz den eigenen Laden nicht im Griff hat. Denn selbst im Plenum des Europäischen Parlaments stellte die Ampelkoalition ihre eigene Zerstrittenheit zur Schau: Die Redner von Grünen und Liberalen haben den Bundeskanzler scharf kritisiert.

Europa erwartet zurecht Handlungsfähigkeit und Führung von Deutschland. Aber unter Bundeskanzler Scholz bleibt Deutschland in der EU ambitionslos, ideenlos und kraftlos. Mit dieser Regierung geben wir in Europa ein denkbar schlechtes Bild ab und sorgen durch Unentschlossenheit immer wieder für Verwirrung bei unseren Partnern.

Fit for 55 

Das Plenum hat in dieser Woche fünf Gesetze des „Fit for 55“-Klimaschutzpaketes angenommen: die Reform des Emissionshandelssystems, die Emissionsüberwachung im Seeverkehr, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus, den Klimasozialfonds und den Emissionshandel im Flugverkehr. Kernelement des Klimapakets ist das überarbeitete Emissionshandelssystem (ETS), das dem Klimaschutz in Europa einen massiven Schub nach vorne geben wird. Der Emissionshandel bringt 25-mal so viel für die CO2-Reduktion bis 2030 wie das umstrittene Verbot von Verbrennungsmotoren bei PKW.

Das sogenannte ETS 2 für Wärme und Verkehr bedeutet für deutsche Verbraucher und unseren Mittelstand aber keine zusätzliche Belastung, da in Deutschland ein solches System bereits existiert. Für den deutschen Mittelstand schafft die Regelung endlich Wettbewerbsgleichheit, denn in Zukunft sind nun auch polnische, tschechische oder französische Unternehmen in das System einbezogen. Durch die Beteiligung aller Europäer schaffen wir zum einen mehr Fairness und erreichen zum anderen auch mehr für den Klimaschutz.

Für die deutsche Industrie ist die Einigung ebenfalls positiv. Die CDU/CSU-Gruppe konnte erreichen, dass die für Deutschland so wichtige Stahlindustrie nun deutlich mehr kostenlose Zertifikate erhält als von der Kommission ursprünglich vorgesehen.

Ein weiteres Schutzelement zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus sein. Importe von Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht an die hohen EU-Klimastandards gebunden sind und somit billiger produzieren können, werden mit einer Abgabe belegt. Ziel ist es, die Verlagerung von Emissionen in Drittstaaten zu vermeiden. Diese an sich gute Idee muss sich aber erst in der Praxis beweisen.

Außerdem wurden die europäischen Gelder aus dem Innovationsfonds, dem Modernisierungsfonds oder dem Klima-Sozialfonds erheblich aufgestockt. Und auch die nationalen Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen von den Mitgliedstaaten zweckgebunden ausgegeben werden. Das heißt, diese Mittel dürfen nicht in den nationalen Haushalten verschwinden, sondern müssen für den Umbau zur Klimaneutralität verwendet werden, zum Beispiel für den Ausbau von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, oder neuer Technologien in der Industrie wie CO2-Abscheidung und Lagerung bzw. Nutzung von CO2.

Die Klimakrise ist dramatisch. Auch in Europa leiden wir bereits darunter. Es gibt keine Alternative zur Reduzierung der Emissionen, aber Klimaschutz muss sozialer gestaltet werden als bisher – auch in Deutschland. Dafür haben wir jetzt die Weichen gestellt.

EU-China-Beziehungen

Nach den umstrittenen Äußerungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron hat das Europäische Parlament auf Antrag der EVP-Fraktion über die Notwendigkeit einer einheitlichen China-Politik debattiert. Macrons Äußerung, Europa solle eine eigene Position in der Taiwan-Frage entwickeln und kein „Mitläufer“ der USA werden, ist berechtigterweise auf viel Kritik gestoßen. Für die EVP-Fraktion steht fest: wer für Freiheit und Demokratie eintritt, ist kein Mitläufer. Demokratien auf der Welt müssen zusammenstehen, insbesondere dann, wenn sie von autokratischen Systemen bedroht werden.

China ist aus guten Gründen sowohl Partner, wirtschaftlicher Wettbewerber und systemischer Rivale für Europa. Umso wichtiger, dass die EU endlich eine einheitliche Strategie und Vorgehensweise gegenüber China entwickelt. Sonst droht die EU dauerhaft zwischen wirtschaftlichen Interessen und politischen Überzeugungen zerrissen zu werden. Gerade das Beispiel China verdeutlicht, wie wichtig eine einheitliche Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist.

Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich daher schon lange dafür ein, die Einstimmigkeit in außenpolitischen Entscheidungen der EU abzuschaffen um zukünftig auch Mehrheitsentscheidungen treffen zu können. Nur dann wäre Europa wirklich in der Lage, mit einer Stimme zu sprechen, damit nationale Vetos nicht wie in so vielen Einzelfällen Entscheidungen blockieren.

Außerdem will die EVP-Fraktion die hohe wirtschaftliche Abhängigkeit von China senken. Dies wollen wir aber nicht mit Verboten, Vorgaben oder Einschränkungen erreichen, sondern durch engere Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Weltregionen, durch Handelsabkommen, durch Unternehmergeist und Ideenreichtum.

Deutschland und Europa müssen wichtige Partner wie Indien, Indonesien oder Brasilien mit völkerrechtlichen Verträgen an sich binden. Nur so können wir unsere Rohstoffversorgung sichern und neue Exportmärkte erschließen. Mit einer ideologischen Überfrachtung von Handelsabkommen – wie Grüne und Sozialdemokraten sie im Europäischen Parlament betreiben – wird das aber nicht gelingen.

Brandbrief zum Wolfsmanagement & Deichschutz

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin, sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

in den letzten Jahrzehnten haben viele Naturschützer die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland als Erfolg gefeiert. ln ganz Deutschland lebten nach aktuellen Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) zum Thema Wolf insgesamt 161 bestätigte Rudel, 43 Paare und 21 territoriale Einzeltiere, Tendenz steigend. Das Wolfsvorkommen konzentriert sich dabei vor allem auf Gebiete in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Dieser Trend führt zu Konflikten, insbesondere in den Küstenregionen, wo der Wolf zu einem Risiko für die Deichinfrastruktur geworden ist.

Zur Eindämmung des Risikos sind Maßnahmen der Mitgliedsstaaten aufgrund des besonders hohen Schutzes des Wolfs im Rahmen der Flora-Fauna-Richtlinie (92/43/EWG) nach Art. 16 der Richtlinie möglich. Danach können Mitgliedsstaaten u.a. zur Verhütung ernster Schäden sowie im Interesse der öffentlichen Sicherheit Maßnahmen ergreifen, soweit es keine anderweitige schonendere Lösung gibt und der Wolf trotz Entnahme in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt.

Die Deichinfrastruktur ist in den Küstenregionen Deutschlands von entscheidender Bedeutung, um das Land vor Sturmfluten und Überflutungen zu schützen. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz betragen die jährlichen Instandhaltungskosten für Deiche mehrere Millionen Euro. Allein die Reparatur von Deichschäden kostet zwischen 50 000 und 300 000 Euro pro Kilometer Deich.

ln diesem Kontext ist die steigende Verbreitung von Wölfen ein zusätzliches Risiko. Allein im Jahr 2021 wurden nach Angaben der DBBW rund 4000 Nutztiere, davon allein 3444 Schafe, durch den Wolf getötet, Tendenz steigend. Für einen effektiven Hochwasserschutz sind Schafe zur Deichpflege unerlässlich. Sie dienen u.a. der Beweidungskontrolle und der Bodenverdichtung. Mittlerweile führt der steigende Schafsriss dazu, dass Schafshalter keine Perspektive mehr sehen und ihre Arbeit aufgeben. Dadurch ist der Fortbestand des Deichschutzes akut bedroht.

Zudem führt die Anwesenheit des Wolfes dazu, dass Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine sich oft in der Nähe von Gewässern aufhalten, um der Gefahr des Wolfs zu entgehen. Diese verursachen wiederum Schäden an den Deichen, indem sie sich durch das Deichgras fressen oder Deichabschnitte untergraben.

Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt. dass andere Schutzmaßnahmen wie Zäune oder das Verlegen von Duftstoffen, wenn überhaupt nur temporär abschreckend auf den Wolf wirken und von daher für den Fortbestand des Deichschutzes nicht ausreichend sind.

Ich fordere die Kommission auf, den Problemen vor Ort zu begegnen. Dazu muss die Kommission meines Erachtens aktiv Möglichkeiten der Regulierung formulieren und kommunizieren. Die am 12.10.2021 herausgegebene Leitlinien zum Schutz des Wolfs haben zu keiner Lösung des Problems geführt. Vielmehr sind die Fronten verhärteter als je zuvor und der Fortbestand des Deichschutzes stärker denn je bedroht. Aufgrund der existenziellen Bedeutung des Deichschutzes, v.a. für die öffentliche Sicherheit. muss es meines Erachtens möglich sein unter Anwendung von Art. 16 der FFH-Richtlinie den Küstenbereich frei von Wölfen zu halten.

Ich bitte die Kommission deshalb, in ihren Leitlinien Maßnahmen vorzuschlagen, die sicherstellen, dass Mitgliedsstaaten solch akuten Bedrohungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes effektiv begegnen können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort -vor allem weiI die Bürgerinnen und Bürgern, die an einer Diskussionsveranstaltung in Ostfriesland zum Thema Wolf teilgenommen haben, zu Recht eine Stellungnahme der EU-Kommission in dieser Frage erwarten können.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Gieseke

Brandbrief zur Krabbenfischerei

David McAllister MdEP | Jens Gieseke MdEP | Niclas Herbst MdEP

Sehr geehrter Herr Kommissar,

die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2023 einen „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ vorgestellt. In diesem hält sie die Mitgliedstaaten dazu an, sich stärker für eine nachhaltige Fischerei zu engagieren.

Eine der Maßnahmen, die Sie zu diesem Zweck vorgeschlagen haben, ist das Verbot der Nutzung von Grundschleppnetzen in allen Natura 2000-Gebieten bis 2024 sowie ein vollständiges Verbot in jeglichen marinen Schutzgebieten bis 2030. Dies hätte für die deutschen Küsten bereits im nächsten Jahr vielerorts das Aus der traditionellen Krabbenfischerei zur Folge. Kein anderer Mitgliedstaat hat so große Anteile seines Hoheitsgebiets zu Meeresschutzgebieten erklärt wie Deutschland. In der deutschen Nordsee sind der allergrößte Teil der Küstengewässer und große Bereiche in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Hinzu kommt, dass die Fanggebiete der Fischer durch Umweltschutzmaßnahmen, den Ausbau der Offshore Windkraft oder andere Maßnahmen der Energieversorgung bereits jetzt erheblich eingeschränkt sind. Beispielsweise ist die norddeutsche Krabbenfischerei auf den Fang im Nationalpark Wattenmeer, der maßgeblich von einem Grundschleppnetzverbot betroffen wäre, angewiesen. Insbesondere kleine Betriebe haben keine Ausweichmöglichkeiten.

Dies ist vor allem insofern schwer nachvollziehbar als der Marine Stewardship Council (MSC) den grundberührenden Fang in seinen Statuten als nachhaltig definiert, weil er geringe und reversible Auswirkungen auf den Meeresboden hat. Aus welchem Grund also droht dieser bewährten Fischereipraxis nun das totale Berufsverbot?

Zeitgleich ist die Europäische Union schon heute auf Weißfischimporte angewiesen, die von Grundschleppnetzfischern aus Drittländern gefangen werden: 70 Prozent der in Europa konsumierten Meeresfrüchte werden importiert. Warum hält die Kommission die Mitgliedstaaten zusätzlich an, Gesetzgebung zu schaffen, die die wirtschaftlichen Existenzen einer ganzen Branche zerstört und die Europäische Union zeitgleich noch stärker von Krabben- und Fischimporten aus Drittstaaten abhängig macht?

Sollte dem nicht so sein, möchten wir Sie bitten, den deutschen Krabbenfischern andere Fanggerätschaften zu nennen, mit denen sie Krabben, Muscheln oder auch Plattfische wirtschaftlich auskömmlich gewinnen können. Solange die Europäische Kommission dies nicht kann, kann man ihr nur Gleichgültigkeit gegenüber dem wirtschaftlichen und persönlichen Schicksal der Küstenfischer unterstellen. Diese Gleichgültigkeit schmerzt, wenn man sich vor Augen führt wie prägend vor allem die Krabbenkutter für die deutsche Nordseeküste und den Tourismus sind. Zeitgleich ist sie ein Affront gegen die deutschen Fischereiinteressen und weder den Fischern noch den Menschen vor Ort zu vermitteln.

Die Küstenländer und die Fischer stellen sich bereits den gesellschaftlichen Anforderungen ökologischer Nachhaltigkeit. Dafür sind zwei Bespiele exemplarisch:

Erst kürzlich ist ein mehrjähriger Prozess zu den Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000 Gebieten der Nordsee zu Ende gegangen. In diesem Rahmen wurde eine delegierte Verordnung veröffentlicht, die durch das neue Maßnahmenpaket vollständig ad absurdum geführt wird.

Daran anknüpfend hat die Kommission erst Ende letzten Jahres das deutsche Programm zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds genehmigt. In diesem Rahmen sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die deutsche Fischerei zukunftsfähig und umweltverträglich zu gestalten. Ein pauschales Verbot bestimmter prägender Fischereien wirkt diesen Anstrengungen massiv entgegen.

Maßnahmen zum Schutz des Meeresbodens sind notwendig. Marine Schutzgebiete haben unterschiedliche Schutzziele. Sie werden zum Schutz natürlicher Ressourcen wie Säugetiere, Vögel oder Schildkröten eingerichtet, oftmals nicht zum Schutz des Meeresbodens. Die Bewirtschaftungsmaßnahmen werden dabei an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst. Diese Vorgehensweise macht Sinn und unterscheidet sich deutlich von Ihrem Ansatz eines pauschalen Verbots.

Daher möchten wir Sie bitten, den Vorschlag eines Verbots der grundberührenden Fischerei im Aktionsplan der Kommission ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig möchten wir Sie nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein einladen, um sich über die potentiellen Auswirkungen eines solchen Verbots zu informieren und das direkte Gespräch mit den Fischern vor Ort zu suchen.

Frau Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ebenfalls in Niedersachsen zu Hause ist, erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister, Jens Gieseke, Niclas Herbst

Sanierungszwang für Gebäude

Gebäude sind für 40 Prozent des EU-weiten Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Deshalb ist es wichtig, dass der Gebäudesektor zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Der Sanierungsbedarf ist gewaltig und viele Gebäude könnten auch recht einfach energetisch verbessert werden.

Dazu hat das Parlament in dieser Woche seine Position zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Inhaltlich werden detaillierte Gebäudestandards in Punkto Energieeffizienz sowie Sanierungsquoten eingeführt. Zu dem deutschen Verbot moderner, wasserstoff- und biogasgeeigneter Gasheizungen soll somit jetzt noch eine europäisch veranlasste Zwangssanierung für die Gebäude kommen, die in Sachen Energieeffizienz am schlechtesten abschneiden.

Das geht einfach zu weit. Teure Zwangssanierungen sind der falsche Weg. Vielmehr braucht es kluge Anreize für Hausbesitzer. Denn energetische Sanierungen zahlen sich im Laufe der Zeit aus. In Zeiten hoher Energie- und Immobilienpreise, Fachkräftemangel und Inflation wären die geplanten Maßnahmen schlicht kontraproduktiv und würden Immobilien für Bürgerinnen und Bürger unbezahlbar machen.

CDU und CSU haben durchgesetzt, dass der EU-Emissionshandel ab 2027 auch Gebäude umfasst. Damit wird die CO2-Verschmutzung in Europa auch für Gebäude gedeckelt. Wir brauchen daher keine weiteren Zwangsmaßnahmen für das Erreichen unserer Klimaziele. Wir müssen den Kampf gegen den Klimawandel mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie. Deshalb habe ich gegen die EU-Gebäuderichtlinie gestimmt.

Revolution des Umgangs mit Daten

Mit dem „Data Act“ legte die Europäische Kommission im Februar 2022 den letzten Baustein ihrer Datenstrategie vor, um die wachsenden Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen. In dieser Woche hat sich das Parlament mit großer Mehrheit für den ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen.

Konkret soll der Data Act einen wettbewerbsorientierten Datenmarkt fördern, Möglichkeiten für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. Hierzu beinhaltet der Data Act Maßnahmen zur Förderung der Datennutzung und des Datenzugangs. Unter anderem sollen Nutzer Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten bekommen und diese an Dritte weitergeben können, um innovative datengesteuerte Dienste zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Anreize für Hersteller geschaffen, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren.

Mit dem Data Act haben wir einen wichtigen Meilenstein für ein wettbewerbsfähiges Europa der Zukunft auf den Weg gebracht. Er wird eine Datenrevolution einleiten, indem schlichtweg ungenutzte Daten nun verfügbar werden. Ein Landwirt kann zukünftig auf Daten seines vernetzten Traktors oder Bewässerungssystems zugreifen und dies für seine Ernte nutzen.

Die Herausforderung beim Data Act bestand vor allem darin, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen von Datennutzern sowie Dateninhabern zu finden. Dabei hat die CDU/CSU insbesondere dafür gesorgt, dass KMUs und Start-Ups künftig einfacher auf Industrie- und Maschinendaten zugreifen können. Gleichzeitig haben wir uns für einen hohen Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingesetzt. Die Teilnahme an der Datenwirtschaft muss für alle beteiligten Akteure technisch machbar, rechtlich sicher und finanziell attraktiv sein. Nur so können wir die Datenwirtschaft und Datengesellschaft erfolgreich aufbauen.