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Nachhaltige Flugkraftstoffe

In dieser Woche hat das Parlament über die Beimischung von nachhaltigen Kraftstoffen im Flugverkehr abgestimmt. Unter anderem haben wir die Definition von nachhaltigen Flugtreibstoffen (sog. sustainable aviation fuels, SAF) erweitert.
 
Um die Klimaschutzpläne der EU und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, müssen alle Sektoren einen Beitrag leisten. So müssen auch die CO2-Emissionen des Luftverkehrs sinken. Das derzeit größte und schnellste Reduktionspotential bietet dabei der Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen, also bestimmten Arten von Bio- und kohlenstoffarmen Kraftstoffen. Allerdings sind diese aktuell noch bis zu zehnmal teurer als das derzeit für Flugzeuge verwendete Kerosin. Aus diesem Grund müssen wir viel mehr in die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe “made in Europe” investieren, um die Kosten zu senken und so den Flugsektor bei der Dekarbonisierung zu unterstützen.
 
Als Europäisches Parlament haben wir bereits mit der Abstimmung zum Emissionshandel einen wichtigen Beitrag zur Schaffung des richtigen Rechtsrahmens geleistet. Dort sollen nach unserer Vorstellung SAF-Zertifikate im Emissionshandelssystem für den Luftverkehr eingeführt werden. Diese werden den Luftverkehr unterstützen, indem sie die Preisunterschiede zwischen fossilen Brennstoffen einerseits und SAF andererseits überbrücken.
 
Insbesondere mit Blick auf die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Nahrungsmittelkrise war es der EVP-Fraktion wichtig, dass alle SAFs die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen und tatsächlich zu einer Emissionsminderung beitragen können. Deshalb müssen alle SAFs gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien zertifiziert sein. Diese stellt weltweit einen der höchstmöglichen Umweltstandards dar. So können SAFs auch Biokraftstoffe umfassen. Kraftstoffe auf der Basis von Futter- und Nahrungsmittelpflanzen, einschließlich solcher, die aus Palmöl gewonnen werden, gelten aber nicht als SAFs.

Die Luftverkehrsanbindung ist ein wesentlicher Motor für die Mobilität der EU-Bürger, für die Entwicklung der EU-Regionen und für das Wachstum der EU-Wirtschaft insgesamt. Wichtig ist, dass auf dem gesamten EU-Luftverkehrsmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Verwendung von Flugkraftstoffen gelten. Mit bis zu 25% der Betriebskosten machen Kraftstoffe einen erheblichen Teil der Kosten der Flugzeugbetreiber aus. Entsprechend müssen nachhaltige Flugkraftstoffe auch bezahlbar sein, damit die europäische Luftfahrtbranche im internationalen Wettbewerb wettbewerbsfähig bleibt.
 
Nach der erfolgten Positionierung des Europäischen Parlaments, folgen nun die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission, an deren Ende der finale Gesetzestext steht.

Neue Digital-Gesetze

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche zwei wichtige Rechtsakte verabschiedet, die darauf abzielen, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Technologiebranche anzugehen.

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) befasst sich mit der Marktmacht von großen Digitalunternehmen und Marktstrukturen in Plattformmärkten. Mithilfe des Gesetzes sollen unfaire Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen auf den digitalen Märkten eingedämmt werden.

Wir haben dafür gesorgt, dass die digitalen Märkte offen und fair sind. Das ist gut für Verbraucher, gut für Unternehmen und gut für digitale Innovationen in Europa. Die Botschaft ist klar: Die EU setzt die Regeln der sozialen Marktwirtschaft auch online durch. Mit der Umkehr der Beweislast müssen Unternehmen zukünftig nachweisen, dass sie sich an die DMA-Regeln halten und fairen Wettbewerb auf ihren Plattformen zulassen.

Mit dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA) soll die Verantwortung und Haftung von Online-Plattformen wie Amazon oder TikTok für illegale Inhalte und Produkte geregelt werden. Ziel ist die Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für die Nutzer. Illegale Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen müssen künftig in Europa unverzüglich von den Plattformen entfernt werden. Der “Wilde Westen” im Digitalbereich, wo die Großen ihre eigenen Regeln schaffen, ist damit vorbei.

Als EVP war uns von Anfang an auch wichtig, dass die neuen Anforderungen Start-Ups nicht durch übertrieben bürokratische und besonders aufwendige Maßnahmen überfordern. Denn auch Wettbewerb zwischen Anbietern von Plattformdiensten ist im Verbraucherinteresse.
  
Mit dem Gesetzespaket hat das Europäische Parlament eine neue Ära der Tech-Regulierung eingeleitet. Nun gilt: Verbote gelten in der analogen wie in der digitalen Welt gleichermaßen.

Taxonomie & Energie

Das Thema hat viele Menschen in den letzten Wochen sehr bewegt. Mit der sogenannten Taxonomie werden einheitliche Standards für nachhaltiges Wirtschaften festgelegt. Dazu stellt sie Kriterien auf, wann ein Investment zu einer klimaneutralen Zukunft beiträgt.

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CO2-Flottengrenzwerte

Die Neufestlegung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Kleintransporter ist derzeit eines der Kernthemen meiner parlamentarischen Arbeit. Seit 2021 habe ich als Schattenberichterstatter an diesem für unseren Alltag entscheidenden Thema gearbeitet. Leider hat sich im Plenum nun eine Mehrheit von Grünen, Sozialdemokraten und Liberalen vom Prinzip der technologieneutralen Gesetzgebung verabschiedet. Mit knappen Mehrheiten sind meine Vorschläge für mehr Technologieoffenheit gescheitert. Stattdessen will man nun alles auf eine Karte setzen: die Elektromobilität.
 
Im Rahmen der EU-Klimagesetzgebung hat die EU-Kommission ein Gesetzesvorhaben eingebracht, dass die CO2-Emissionen im Straßenverkehr schrittweise reduzieren soll. Diese Reduktion ist auch richtig, um unsere Klimaziele zu erreichen. Denn Pkw und Kleintransporter sind für 15 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Allerdings ist das nun angenommene de facto Verbot für Verbrennungsmotoren in der EU aus meiner Sicht der falsche Weg!
 
Eine solche Umstellung führt nur zu einer Verlagerung der Emissionen von der Straße in den Energiesektor. Denn auch heute noch beträgt der Anteil von erneuerbaren Energien erst 22,1 Prozent. So werden ganz offen wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Der Verbrennungsmotor ist eine Technologie, die für sich genommen keine Emissionen produziert. Entscheidend ist der Treibstoff. Das gilt für den Verbrenner, ebenso wie für das Elektroauto. Solange der benötigte Strom aus fossilen Energiequellen bezogen wird, ist auch ein Elektrofahrzeug nicht emissionsfrei.
 
Es gab hingegen in der Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen und Wasserstoffantrieben begründete Hoffnungen, die CO2-Emissionen mit Hilfe des Verbrennungsmotors massiv zu reduzieren. Nun wird aber durch eine von Grünen, Sozialisten und Liberalen vorangetriebene quasi Planwirtschaft das Aus des Verbrennungsmotors verfolgt.
 
Dadurch, dass wir nicht technologieoffen agieren, nehmen wir der Wissenschaft die Möglichkeit, den besten Weg zur Erreichung unserer Klimaziele zu finden. Nun drohen aufgrund der aktuellen Versorgungslage nur noch mehr Abhängigkeiten und auch höhere CO2-Emissionen. Das ist weder für die Erreichung unserer Klimaziele, noch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zielführend. Gerade in Deutschland hängen sehr viele Arbeitsplätze am Verbrennungsmotor. Der Verlust von bis zu einer halben Million Arbeitsplätzen wurde mit dem Verbot des Verbrennungsmotors billigend in Kauf genommen.
 
Ich habe mich deshalb zusammen mit der CDU/CSU entschieden gegen das ungerechtfertigte Verbot einer einzelnen Technologie gestellt und mich für ein hohes Ambitionsniveau beim Klimaschutz und die entschiedene Förderung der Elektromobilität eingesetzt. Leider letztendlich vergebens!

EU-Emissionshandel

Das Emissionshandelssystem (EHS) der EU besteht seit 2005. Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission eine Erweiterung des EHS vorgeschlagen. Denn der Handel mit Emissionszertifikaten hat sich bewährt. Als Herzstück der EU-Klimapolitik und als marktwirtschaftliches Instrument ist das EHS die beste Methode, CO2-Emissionen langfristig zu reduzieren. Aus diesem Grund soll der Emissionshandel nun ausgeweitet werden.
 
Bisher richtet sich dieser vornehmlich an Energiekraftwerke und industrielle Fertigungsanlagen. Nunmehr sollen auch Verkehr und Gebäude einbezogen werden. Das Emissionshandelssystem verpflichtet Unternehmen dazu, für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Emissionszertifikat zu erwerben. Hierdurch wird ein finanzieller Anreiz gesetzt weniger CO2 zu emittieren und folglich die Umwelt weniger zu verschmutzen.
 
Die Kommission schlägt eine Reduktion der Emissionen um 61 Prozent bis 2030 vor. Durch den Krieg in der Ukraine sind wir jedoch aktuell mehr denn je mit der Notwendigkeit konfrontiert, schnell unabhängig von russischem Gas zu werden. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind hier die langfristige Lösung. Kurzfristig ist aber das russische Gas leider teilweise nur durch Kohle ersetzbar.
 
Das macht sich gerade für die Industrie bemerkbar. Um die Industrie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und zahlreiche Arbeitsplätze zu sichern, dürfen kurzfristig weniger Zertifikate als bisher geplant aus dem Markt entfernt werden. Ansonsten würde der CO2-Preis zu stark steigen. Die EVP-Fraktion unterstützt die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Diese darf aber nicht zu einer De-Industrialisierung führen.
 
Bei der Plenarabstimmung haben Sozialdemokraten, Grüne und Linke gegen den Vorschlag gestimmt. Deshalb folgen nun Nachverhandlungen im Umweltausschuss, die das Gesetzgebungsverfahren stark ausbremsen. Hierdurch wurde dem Klimaschutz ein schwerer Rückschlag beschert.

Grenzausgleich für CO2-Emissionen

Die Klimaschutzziele der EU werden in den kommenden Jahren weiter verschärft. In Nicht-EU-Ländern herrscht hingegen oftmals eine weniger strenge Umwelt- und Klimapolitik. Deshalb besteht ein hohes Risiko, dass CO2-Emissionen dorthin verlagert werden: Entweder verlegen Unternehmen mit Sitz in der EU die CO2-intensive Produktion ins Ausland, um von den dortigen Standards zu profitieren oder Produkte aus der EU werden durch CO2-intensivere Importprodukte ersetzt.
 
Hier setzt das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) an. Es soll die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland verhindern und damit die europäischen und weltweiten Klimaschutzbemühungen unterstützen. Das System sorgt für einen Ausgleich des CO2-Preises zwischen einheimischen Produkten und Importen. Dazu müssen EU-Importeure Zertifikate kaufen, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären.
 
Hierdurch wird sichergestellt, dass die Klimaziele der EU nicht durch eine Auslagerung der Produktion in Länder mit lascher Klimagesetzgebung untergraben werden. Außerdem wird indirekt dazu beigetragen, dass die Produktion in Nicht-EU-Staaten ebenfalls klimafreundlicher wird. Die Abstimmung über das CO2-Grenzausgleichssystem wurde im Zusammenhang mit der Zurückweisung des Emissionshandelssystems verschoben. Hierdurch bleiben vorerst Unsicherheiten für Unternehmen und Drittstaaten bestehen.

Stärkung des Europolmandats

Die zunehmende staatenübergreifende Kriminalität und der Terrorismus stellt die EU vor neue Herausforderungen. Diese wurden nun vom Europäischen Parlament durch die deutliche Stärkung des Europolmandats begegnet.

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Künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter (AIDA-Sonderbericht)

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt durch die Bürger gewählt. Zwar gibt es 2019 haben wir den Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz, kurz AIDA eingesetzt. Dieser hat vom Europäischen Parlament das Mandat erhalten, die Chancen und Risiken der Nutzung von KI in sozial und politisch relevanten Bereichen, wie Gesundheit, Nachhaltigkeit, Wettbewerb, Industrie und Arbeitsmarkt zu analysieren. Am Dienstag wurden die Empfehlungen des Sonderausschusses im Plenum vorgestellt und in der anschließenden Wahl von einer großen Mehrheit angenommen.

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Reform des EU-Wahlrechts

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt durch die Bürger gewählt. Zwar gibt es gemeinsame Wahlrechtsgrundsätze, doch weiterhin bestehen Unterschiede, wie die Wahl abläuft. Das Parlament will hier eine stärkere Harmonisierung und hat daher einen Forderungskatalog verabschiedet.

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