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18. Februar 2022

Eurovignette Richtlinie

Auf der Agenda stand in dieser Woche die Schlussabstimmung über die Richtlinie über die „Erhebung von Gebühren für Lastkraftwagen für die Nutzung bestimmter Infrastrukturen“, auch Eurovignette genannt.

Mit der neuen Richtlinie wird das System der Vignetten, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, auf den größten europäischen Autobahnen ab 2029 durch streckenabhängige Maut ersetzt. Dies soll für LKW, Busse, Kleintransporter und andere schwere Fahrzeuge gelten. Außerdem sollen unterschiedliche Straßengebühren je nach CO2-Ausstoß der LKW und Busse erhoben werden. Je geringer der CO2-Verbrauch ist, desto niedriger die Maut. Aus deutscher Perspektive ist besonders die Mautausnahme für Handwerker ein wichtiger Erfolg. Die EU-Staaten dürfen selbst entscheiden, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die nicht im Transportgewerbe tätig sind, von der Maut ausnehmen. Diese pragmatischen Ausnahmeregelungen sind eine gute Nachricht.

Schließlich transportieren Handwerker keine Güter, sondern fahren zu Baustellen oder Kunden. Gerade Handwerksbetriebe im ländlichen Raum wären in Deutschland aufgrund des großen Mautnetzes übermäßig finanziell belastet worden – insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern – in denen Bundesstraßen nicht mautpflichtig sind.

Für diese „Handwerkerausnahme“ habe ich mich im Verkehrsausschuss eingesetzt. Somit kann die stärkere finanzielle Belastung von Handwerksbetrieben verhindert werden. Alles andere wäre den vielen klein-und mittelständischen Unternehmen auch nicht zumutbar gewesen. Die Eurovignette hat uns nun seit knapp fünf Jahren beschäftigt. Es ist gut, dass dieser Prozess nun abgeschlossen ist.