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27. März 2020

Europäisches Parlament stoppt Leerflüge

In der außerplanmäßigen Plenarsitzung haben wir im Schnellverfahren ein Gesetzespaket verabschiedet, das sogenannte Leerflüge stoppt. Es handelt sich dabei um Flüge, die Airlines nur durchführen, damit sie ihre Start- und Landerechte nicht verlieren.

Nach den geltenden EU-Regeln müssen Fluggesellschaften mindestens 80 Prozent der ihnen in der laufenden Flugplanperiode zugewiesenen Zeitnischen („Slots“) nutzen, wenn sie sich dieselben Slots für das folgende Jahr sichern wollen, die sogenannte Use-it-or-lose-it -Regel.

In normalen Zeiten ist diese Regelung sinnvoll, da durch die Koordinierung der Start- und Landezeiten Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit im europäischen Flugverkehr erhöht werden. Die Corona-Krise hat jedoch zu einer starken Abnahme des Passagieraufkommens und massiven Streichung von Flügen geführt. Airlines fürchten um ihre Existenz. Um ihre Slot-Rechte zu behalten wurden in den letzten Wochen Leerflüge durchgeführt, die zu unnötigen Kosten und Emissionen führten. Eine Beibehaltung der Slot-Regeln ist daher weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gesichtspunkten tragbar. Für uns ist klar: Airlines müssen ihre Kapazitäten dem realen Fluggastaufkommen anpassen können.

Als verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament begrüße ich daher den Beschluss des Parlamentes diese Regelung für den Zeitraum vom 01. März bis zum 24. Oktober 2020 auszusetzen. Die Ausnahmeregelung gilt auch rückwirkend für Verbindungen von und nach China und Hong Kong ab dem 23. Januar 2020, dem Tag der ersten Flughafen-Schließung in China. Die Europäische Kommission kann im September über eine Verlängerung der Maßnahme für die Wintersaison entscheiden, sollte dies notwendig sein.