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12. März 2021

CO2-Grenzausgleich

In der Europäischen Union haben wir uns einer ambitionierten Klimapolitik verschrieben. Für die Unternehmen in Europa ist das ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Wettbewerbern. Das Abwandern von CO2-intensiver Industrie in weniger regulierte Regionen (Carbon Leakage) ist und bleibt eine reale Gefahr, solange andere Wirtschaftsregionen nicht unser Niveau im Klimaschutz erreichen.

Eine häufig ins Spiel gebrachte Lösung ist ein Grenzausgleichsmechanismus. In dieser Woche hat sich das Parlament mit dieser Idee befasst und den Weg für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus geebnet. Die Grundidee: Für Waren, die in die EU importiert werden, müssen „an der Grenze“ Abgaben für CO2-Emissionen geleistet werden. Diese Abgabe orientiert sich an den Mehrkosten für EU-Produkte. Damit sollen Produktionsverlagerungen, wie etwa der energieintensiven Stahlerzeugung, in Drittländer verhindert werden.
 
Für mich ist klar: So ein Mechanismus ist kein Allheilmittel. Problematisch ist beispielsweise, dass das Instrument den geltenden Regeln der Welthandelsorganisation zuwiderläuft. Unsere Unternehmen brauchen aber dringend Zugang zum globalen Markt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Zusätzliche Nachteile durch Vergeltungsaktionen anderer Wirtschaftsregionen auf den Grenzausgleichsmechanismus wären Gift für unsere Wirtschaft.
 
Aus diesem Grund ist es gut, dass sich die EVP bei der Frage der freien Zuteilung von Emissionszertifikaten im Emissionshandel durchsetzen konnte. Grüne und Linke wollten diese beenden. Erfreulicherweise ist das Parlament der EVP-Linie gefolgt und hat diesem Vorhaben eine Absage erteilt. Eine doppelte Bestrafung der Wirtschaft wurde dadurch verhindert. Grenzausgleich und freie Zuteilung von Emissionszertifikaten sind Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen müssen. Ein Grenzausgleichmechanismus allein kann nicht verhindern, dass CO2-intensive Industrien in andere Staaten abwandern und dadurch Jobs und Wohlstand in Europa verloren gehen. Daher muss unser langfristiges Ziel die Einrichtung eines globalen Emissionshandelssystems für eine gerechte, weltweite CO2-Bepreisung sein.
 
Der Legislativvorschlag der Kommission ist für Juni 2021 geplant. Ich bin skeptisch, ob es der Kommission gelingt einen WTO-kompatiblen Gesetzesvorschlag zu präsentieren. Für mich ist dabei die Frage der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und des Mittelstands essentiell. Einem Vorschlag der diese Interessen nicht angemessen berücksichtigt werde ich nicht zustimmen.