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12. März 2021

Verbindliche Sorgfaltspflichten für Lieferketten

Das Europäische Parlament hat seine Position für ein ehrgeiziges Lieferkettengesetz verabschiedet. Verbindliche Sorgfaltspflichten sind ein wichtiger Schritt, damit Firmen in ihren Wertschöpfungsketten mehr Verantwortung in Bezug auf den Schutz von Menschrechten und Umwelt übernehmen. Gleichzeitig schaffen einheitliche Vorschriften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit für alle Unternehmen.

Die EVP-Fraktion hat sich für einen praktischen Ansatz eingesetzt. Wir wollen sinnlose Bürokratie durch die umfangreiche Nachverfolgung von Wertschöpfungsketten verhindern. Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, jeden einzelnen seiner möglicherweise tausenden von Lieferanten zu kontrollieren. Wir setzen deshalb auf einen risikobasierten Ansatz. Hierbei sollen Unternehmen die Teile der Lieferkette bei der Prüfung priorisieren, bei denen ein hohes Risiko von z.B. Menschenrechtsverletzungen vorliegen könnte. Agiert ein Zulieferer innerhalb der EU und fällt damit selbst unter die Richtlinie, besteht keine Prüfpflicht. KMU sollen nur dann unter die Richtlinie fallen, wenn sie in hochrisikobasierten Sektoren agieren. Diese sollen von der Kommission definiert werden.

Trotzdem befürchte ich unverhältnismäßige Auswirkungen für den Mittelstand, wenn der Vorschlag so umgesetzt würde. Aus diesem Grund habe ich als Vorsitzender des EVP SME Circle auf entsprechende Änderungen gedrängt, um kleine und mittlere Unternehmen von der Sorgfaltspflicht auszunehmen. Leider waren diese im Plenum nicht mehrheitsfähig. Dennoch senden wir damit ein Signal an die EU-Kommission, dass bei der Ausgestaltung des vor der Sommerpause erwarteten Gesetzesvorschlags genau hingeschaut werden muss. Wir werden den Legislativvorschlag genau prüfen und uns weiter dafür einsetzen, dass wir mit einem Lieferkettengesetz keine überbordende Bürokratie für unseren Mittelstand aufbauen.