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4. Juni 2020

Kommission schlägt Verlängerungen der Übergangsfristen zur Stufe-V Abgasnorm vor

Am 02.06.2020 hat die Kommission nun endlich ihren Vorschlag für die Verschiebung der Übergangsfristen zur Stufe-V Abgasnorm für mobile Maschinen und Traktoren vorgestellt. Nachdem ich, zusammen mit weiteren Kollegen aus der deutschen Gruppe, die Kommission bereits im April auf die dringende Notwendigkeit des Aufschubes hingewiesen habe, folgt die Kommission nun unserer Folgerung. Gemeinsam mit meinen Parlamentskollegen Norbert Lins (CDU) und Andreas Glück (FDP) habe ich hierzu eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben.

Die Europaabgeordneten Norbert Lins (CDU), Andreas Glück (FDP) und Jens Gieseke (CDU) begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission, auslaufende Fristen für den Verbau von Übergangsmotoren und den Abverkauf von Maschinen und Traktoren mit Übergangsmotoren zu verlängern. „Die Verlängerung dieser Fristen um ein Jahr bewahrt viele Maschinenbauunternehmen vor wirtschaftlichen Schäden und gibt ihnen in der Krise Luft zum Atmen“, so die Abgeordneten. „Gemeinsam müssen wir nun dafür sorgen, dass das Europäische Parlament den Vorschlag so schnell wie möglich im Juni-Plenum annimmt. Es geht hier darum, Umwelt und Industrie vor vermeidbaren Schäden zu bewahren und unbürokratisch eine Hilfestellung in dieser schweren Zeit zu leisten.“

„Wir haben uns bereits im April an die Kommission gewandt und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Das Zögern der Kommission hat uns in eine schwierige Situation gebracht. Es muss nun im anstehenden Plenum klappen, ansonsten droht ein wirtschaftlicher Schaden, der einfach zu vermeiden gewesen wäre. Das müsste sich die Kommission dann ankreiden lassen. Auch der Umwelt ist nicht geholfen, wenn jetzt Motoren verschrottet werden. Aber ich bin zuversichtlich, dass Parlament und Rat die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Vorschlages erkennen. Die Verlängerung stützt die Wirtschaft und rettet Arbeitsplätze“, so der Verkehrsexperte Jens Gieseke.

“Eine Fristverlängerung, gerade für Landmaschinen, hätte von der Kommission schon viel früher kommen müssen. Denn hier geht es nicht um Ideologie, sondern um Politik mit Verstand – die Motoren sind bereits gebaut und auch bereits gekauft. Dass es ohne Verschiebung auch ökologisch fragwürdig wäre, zeigt auch, dass das deutsche Bundesumweltministerium das Vorhaben unterstützt. Ich bin optimistisch, dass wir dieser Änderung auch im Parlament zu einer Mehrheit verhelfen können. “, so der Vorsitzende des Agrarausschusses im Europäischen Parlament, Norbert Lins.

“Bereits produzierte Fahrzeugteile zu verschrotten ist nicht im Sinne des Umweltschutzes und wäre ein Tiefschlag für heimische Arbeitgeber. Ich freue mich, dass wir gegen diese Unsinnigkeit über Parteigrenzen hinweg gemeinsam vorgehen.”, so der umweltpolitische Sprecher der FDP im Europaparlament, Andreas Glück.

Hintergrund:

Ebenso wie für LKW oder Autos gelten auch für den Schadstoffausstoß für Traktoren und Baumaschinen strenge EU-Vorgaben. Langfristig sollen so die Fuhrparks in den Mitgliedsstaaten sauberer werden. Um den Übergang zu strikteren Regeln möglichst verträglich zu gestalten, wurden Übergangsfristen festgelegt. Nur noch bis zum 30.06.2020 dürfen Motoren der Emissionsstufe IV, die vor Inkrafttreten der Emissionsstufe V gebaut und eingelagert wurden, verbaut werden. Maschinen mit einem solchen Motor dürfen nur noch bis zum 31.12.2020 verkauft werden. Danach müssen die Kriterien der seit dem 01.01.2019 geltenden Emissionsstufe V erfüllt werden. Die Corona-Pandemie hat massiven Einfluss auf die Produktionsabläufe der Maschinenbauer: Werksschließungen, Logistikengpässe und Belegschaftsreduktionen. Das alles führt dazu, dass Teile und Maschinen nicht rechtzeitig fertig gestellt und ausgeliefert werden können.

Den Vorschlag der Kommission findet Ihr unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52020PC0233.