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9. Februar 2018

Zukunftsthema Digitaler Binnenmarkt: Abschaffung des Geoblocking

In dieser Woche haben wir mit der Abschaffung des Geoblocking beim Online-Handel über eine weitreichende und zukunftsweisende Änderung für den Weg zum digitalen EU-Binnenmarkt abgestimmt. Künftig sollen Waren und Dienstleistungen auch online ungehindert grenzüberschreitend gehandelt und genutzt werden können. Bisherige Hürden zum Beispiel durch Nationalität oder Wohnort der Konsumenten, aber auch durch den Niederlassungsort der Verkäufer gehören dann der Vergangenheit an. Einzelne nationale Märkte können nicht mehr ausgeschlossen werden oder die Angebote in anderen Ländern zu anderen Preisen angeboten werden. Dadurch erreichen wir in der EU endlich auch beim Online-Handel einen fairen Wettbewerb.

Zwar bleiben E-Services, die dem Urheberrecht unterliegen, vorerst von der Verordnung ausgeschlossen. Dennoch leisten wir mit dieser neuen Regelung einen großen Beitrag gegen die Diskriminierung beim Online-Handel. Wir dürfen als EU unsere Glaubwürdigkeit beim Zukunftsthema Digitaler Binnenmarkt nicht aufs Spiel setzen, sondern müssen weiter eng zusammenarbeiten. Übrigens: Ungehinderter grenzüberschreitender Handel ist für den normalen EU-Binnenmarkt bekannter Weise schon lange Normalität. Jetzt gilt es den Weg für den digitalen EU-Binnenmarkt frei zu machen.