Verwendung von EU-weit gemieteten Nutzfahrzeugen
Schon seit 30 Jahren ist die EU-Vorschrift für die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Lastkraftwagen unverändert in Kraft. Da sie den aktuellen und künftigen Anforderungen im Straßenverkehrssektor nicht mehr gerecht wird, war es höchste Zeit für eine Erneuerung.
Die bisherige Vorschrift beschränkt den europäischen Warenverkehr und schafft einen Flickenteppich von Regelungen hinsichtlich der Vermietung von Nutzfahrzeugen. Hierdurch können in manchen Mitgliedstaaten Werkverkehrsunternehmen Mietfahrzeuge für den Güterkraftverkehr und die damit verbundenen Vorteile nicht nutzen. Das führt zu Unsicherheit auf dem Markt, sodass der Markt für Mietnutzfahrzeuge in vielen Mitgliedstaaten unterentwickelt ist.
Durch die erneuerte Regel wird ein einheitlicher Rechtsrahmen in der EU geschaffen. Dieser ermöglicht Transportunternehmen in der gesamten EU einen gleichberechtigten Zugang zum Mietkraftfahrzeugmarkt. Außerdem sollen die bisherigen Beschränkungen für die Verwendung von Nutzfahrzeugen, die in einem anderen EU Staat angemietet wurden, aufgehoben werden. Hierdurch können vorübergehende oder saisonale Nachfragespitzen optimal gedeckt werden und defekte Fahrzeuge problemlos ersetzt werden. Das gewährt einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt. Hinzu kommt eine Erhöhung der Umweltvorteile und der Verkehrssicherheit, da nun die Unternehmen ihre Ressourcen optimal einsetzen können.