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15. März 2019

Schluss mit Verdrängungswettbewerb zulasten europäischer Airlines

In dieser Woche haben wir im Europäischen Parlament ein starkes Zeichen gegen unfaire Handelspraktiken im Luftverkehr und den Verdrängungswettbewerb zulasten hiesiger Airlines gesetzt. Als EU verfügen wir nun künftig über ein robustes Schutzinstrument, mit dem wir auf Diskriminierungen europäischer Fluggesellschaften, etwa bei Landerechten oder Betriebssubventionen, reagieren können.

Dann können schon bei einer drohenden Schädigung finanzielle Strafen oder die Einschränkung von Rechten bei Slots oder Bodenabfertigung eingeleitet werden. Mit der Verordnung schließen wir zu den USA auf, die bereits seit Jahren ein Schutzinstrument für ihre heimischen Airlines hat. Für uns ist klar, dass die USA und China wissen müssen, dass auch europäische Fluggesellschaften nicht länger Spielball für Handelsstreitigkeiten sind.

Heute können europäische Airlines trotz Effizienzsteigerungen im Wettbewerb mit hochsubventionierten drittstaatlichen Fliegern oft nicht konkurrieren. Dabei müssen wir feststellen, dass insbesondere die Golf-Airlines sowie Turkish Airlines als halbstaatliche Unternehmen als besonders aggressiv eingestuft werden müssen. Auch chinesische und russische Fluggesellschaften sind eher staatswirtschaftlich dominiert.

Verdrängungswettbewerbe zu Lasten europäischer Airlines finden aktuell vor allem im außereuropäischen Passagierflugverkehr statt. Aber auch innerhalb Europas sind bereits große Marktanteile außereuropäischer subventionierter Airlines sowohl im Passagierverkehr als auch im Frachtverkehr zu verzeichnen. Als EVP-Fraktion setzen wir uns deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Airlines ein. Die Verordnung tritt voraussichtlich bereits im Mai 2019 in Kraft.