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27. März 2019

Europäisches Parlament stimmt für Urheberrechtsreform

Was für eine Debatte! Was für eine Woche! Was für eine Zuspitzung! Am Dienstag Mittag hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine Neufassung des europäischen Urheberrechts beschlossen. Ich kenne emotionale Debatten aus dem Mobilitätspaket (CO2), aus der Handelspolitik (TTIP) oder auch aus der Landwirtschaftspolitik, aber die Wucht der Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen war außergewöhnlich.

In Mails, Facebook-Nachrichten oder auch Anrufen haben meine Mitarbeiter und ich massive Anschuldigungen erfahren. Zentraler Kritikpunkt, wie ein junger Mann aus dem Wahlkreis formuliert: „Sie haben das Internet ZERFICKT.“ Ich finde die Wortwahl unangemessen, aber ich möchte auf diesen Vorwurf eingehen.

Und ich schicke eines vorweg: Dass sich so viele junge Menschen in den vergangenen Wochen mit sachlichen Argumenten und mit ehrlichem, engagierten Protest in die Debatte eingebracht haben, das finde ich gut. Das verdient Respekt. Ich finde es deshalb respektlos, wenn andere dieses Engagement als gesteuert oder gekauft bezeichnen. Ich halte es auch für falsch, vom Mob oder von Bots zu sprechen. Der überwiegende Teil der Menschen, die sich persönlich (und nicht per Massenmail) an mich gewandt haben, hat ein ernstes Anliegen und eine ernste Sorge vorgetragen. Ich sage das ganz deutlich: Ich nehme diese Sorgen ernst.

Und ja, es ist keine einfache Entscheidung gewesen, die ich gestern im Europäischen Parlament getroffen habe. Wie so oft kommt es in diesem Situationen darauf an, gut abzuwägen: Interessen der Bürgerinnen und Bürger, Expertenmeinungen, Folgenabschätzung und etwas, das vielleicht allzu oft vergessen wird: Europäische Gesetzgebung ist immer auch ein Kompromiss, dem 28 (oder 27) Mitgliedstaaten (oder ihre Mehrheit) und dem die Mehrheit des Europäischen Parlaments zustimmen muss. Diese Kompromisse sind hart erarbeitet und entstehen nicht, wie manche in ihren Kommentaren meinen, „über Nacht“, „weil Frau Merkel das will“ oder „im Hinterzimmer“. Das Europäische Parlament ist so transparent wie kein anderes Parlament. Jede Ausschusssitzung, in der die Abgeordneten die Urheberrechtsrichtlinie in den letzten 2,5 Jahren debattiert haben, war im Livestream zu sehen (Details zum Verfahren).

Nach langer Überlegung und vielen Diskussionen, Debatten und Informationsgesprächen mit allen Seiten habe ich am Dienstag für die Reform der Urheberrechtsrichtlinie gestimmt. Ich bin überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war.

Die Grünen-Politikerin Helga Trüpel, MdEP hat in der vergangenen Woche folgendes Manifest veröffentlicht, das ich unterzeichnet habe:

Manifest für ein offenes und faires Netz
– ohne Zensur, aber mit Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern

Wir alle leben mit der digitalen Revolution. Wir wollen sie gestalten, nicht verhindern! Urheberinnen und Urheber müssen endlich bezahlt werden. Auch das Netz braucht gute Regeln. Es gibt keine Freiheit ohne Regeln! Sonst setzt sich nur der Stärkste durch, wie mit den Internet-Giganten geschehen! Wir sind keine Maschinenstürmer, wir wollen eine Ordnungspolitik für die digitale Welt! Wir wollen ein offenes und faires Netz.

Das Urheberrecht muss an die digitale Welt angepasst, aber nicht abgeschwächt oder abgeschafft werden. Wir wollen eine nachhaltige Kulturproduktion. Ein freies Netz ist nicht immer ein kostenloses! Längst haben wir neue Monopole durch amerikanische Tech-Giganten, die die Spielregeln im Netz bestimmen. Wir kritisieren die Mythen und Kampfbegriffe, mit denen die aktuelle Debatte vergiftet wird: Ein freies Netz sei ein kostenloses, Verleger seien nur böse Verwerter, Urheber würden von Verwertungsgesellschaften nur ausgebeutet, die Durchsetzung des Urheberrechts bedeute Zensur.

Google und Facebook benutzen bereits Filter-Algorithmen. Sie filtern nicht nur – wie vorgesehen – illegale Inhalte (z.B. pornografischer oder terroristischer Art), sondern auch völlig legale Inhalte (z.B. Fotos nackter Körper) – willkürlich und ohne eine demokratische Regulierung. Mit der Richtlinie werden Filter reguliert. Zugleich verdienen die Plattformen ihr Geld damit, dass sie Inhalte Dritter zugänglich machen und Werbung schalten, ohne die Urheber jener Inhalte – Fotografen, Musiker, Autoren, Grafiker – angemessen zu bezahlen! Hier setzt die neue Richtlinie zum europäischen Urheberrecht an: Artikel 13 regelt die Lizenzierung durch die Plattformen. Plattformen sollen Kreative fair und angemessen bezahlen, indem sie mit Lizenzen für das weltweite Repertoire arbeiten. Wenn sie solche Pauschal-Lizenzen von Verwertungsgesellschaften nutzen, brauchen sie nicht zu filtern.

Das ist der Sinn von Artikel 13.

Lizenzieren müssen nur kommerzielle Plattformen, deren Hauptzweck das Monetarisieren und Kuratieren von großen Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist, indem sie diese der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich machen (Art. 2,5). Der zumeist ignorierte Artikel 9a erweitert zudem die Kompetenzen der Verwertungsgesellschaften, wodurch es für Plattformen einfacher wird, Lizenzen zu erwerben – sie müssen keineswegs mit jedem Rechteinhaber einzelne Verträge aushandeln!

Eine Reihe weiterer Ausnahmen und Regelungen schafft dabei für alle Seiten mehr Rechtssicherheit:

– User erhalten Rechtssicherheit, es gibt keine Abmahnwellen mehr

– Schranken für Zitatrecht, Parodie, Pastiche werden europaweit harmonisiert – Memes sind sicher!

– Messenger (wie WhatsApp), Online-Enzyklopädien (wie Wikipedia), Cloud-Dienste (wie Dropbox), Online-Marktplätze (wie ebay), Dating-Portale (wie Tinder) sowie Diskussionsforen sind ausgenommen

– „Creative Commons“-Lizenzen sind explizit vorgesehen

Weitere Vorteile der Reform sind:

– Journalisten werden am LSR beteiligt (Art. 11)

– Urheber werden gegenüber Verlegern bessergestellt (Art. 14-16)

– Autoren u. Verleger sind Teil einer Wertschöpfungskette und teilen Einnahmen (Art. 12)

Wir stehen für transparente Gesetzgebung. Die europäischen Gesetzgeber haben über viele Jahre mit verschiedensten Interessenvertretern diskutiert und begründete Kompromisse geschlossen. Wir sind für ein freies und faires Netz ohne Zensur!

Wir sind für diese Urheberrechtsreform. Sie ist ein fairer Ausgleich zwischen Usern, Plattformen und Urhebern!



Für eine Einordung der Debatte füge ich außerdem folgenden Text von Axel Voss bei:

Leider gehen zurzeit viele Menschen von Annahmen aus, die gerne gestreut werden, um den dringenden Reformprozess für das Urheberrecht zu unterminieren und die diejenigen, die kreative Leistungen erbringen oder dafür wirtschaftlich/strukturell verantwortlich sind, um ihre faire Vergütung bringen wollen. Ich glaube, es kann nicht die Absicht dieser Menschen sein, diese Ausbeutungsmentalität großer Plattformen weiter unterstützen zu wollen.

Keiner – und wirklich absolut KEINER – im Europäischen Parlament will eine „Zensur“, „Filter“, „Link-Steuer“ oder die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit, wie dies plakativ gern unterstellt wird. Und es ergibt sich auch nicht aus den zugrundeliegenden Kompromissen. Wer etwas Anderes behauptet, verbreitet bewusst Falschinformationen und dies auch noch im wirtschaftlichen Interesse und zur Unterstützung der großen Internetplattformen.

Was wir wollen, ist eine faire Vergütung der Urheber auch in einem digitalen Zeitalter und eine faire Vergütung derer, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung wirtschaftlich und strukturell absichern.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gerne noch einmal darauf hinweisen, dass das geistige Eigentum grundrechtlich geschützt ist. Mit anderen Worten: die Meinungsfreiheit gilt nicht dort, wo die Grundrechte anderer verletzt werden, d.h. Urheberrechtsverletzungen sind natürlich nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und in diesem Fall muss eine Abwägung zwischen beiden Grundrechten stattfinden.

Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Das ist ein Problem!

Zu Artikel 11:

Artikel 11 führt KEINE Link-Steuer ein. Die private Nutzung von Hyperlinks bleibt völlig kostenfrei, denn diese ist von dem Leistungsschutzrecht des Art. 11 ausgenommen. Es ist somit völlig falsch, von einer Link-Steuer zu sprechen. Ich kann daher auch nicht erkennen, wie Sie bei der privaten Nutzung Nachteile haben sollten.

Ausschließlich für die kommerzielle Verwendung können Presseverleger eine Vergütung verlangen. Das halte ich auch für absolut gerechtfertigt. Die Presseverleger tragen die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Inhalte und müssen daher auch entsprechend gestärkt werden. Dies nicht zuletzt um den Qualitätsjournalismus zu stärken. Es werden ihre Inhalte genutzt, also müssen auch sie eine Vergütung verlangen können.

Auch die Möglichkeit sich über verschiedene Nachrichtenquellen zu informieren, wird überhaupt nicht eingeschränkt, es ist nämlich weder Teil des Art. 11 noch kann das Verlegerrecht logischerweise überhaupt solche Konsequenzen erzeugen, noch wäre der politische Wille dafür da, denn: eine vielfältige Presselandschaft stellt ein hohes gesellschaftliches Gut dar.

Zu Artikel 13:

Wir wollen mit Art. 13 erreichen, dass die Plattformen, die ihre Geschäftsmodelle auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, für diese auch bezahlen. Wir verlangen daher eine Lizenzpflicht, so dass die Rechteinhaber, nämlich die Künstler, auch fair für ihre Leistung entlohnt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass große Plattformen deren Werke veröffentlichen, riesige Gewinne erzielen und diejenigen, die die Werke erarbeitet haben, nichts erhalten. So ist es jedoch momentan. Die Künstler gehen weitgehend leer aus!

Unsere Prämissen sind deshalb:

1) dass die Plattformen mehr Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen und

2) Urheberrechtsverletzungen von Beginn an, soweit es möglich ist, vermeiden.

Hierzu haben wir die Plattformen definiert, die unter den Art. 13 fallen sollen. Danach sind nur Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte wissen.

Mit anderen Worten, der Großteil der im Internet existierenden Plattformen fällt gar nicht unter den Art. 13. Und dies selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Dieses müsste dann entsprechend nach dem derzeitig existierenden Recht beurteilt werden, welches durch Art. 13 nicht verändert wird.

Die Sorge z.B. um Online-Enzyklopädien, wie Wikipedia, ist völlig unbegründet, da diese aus dem Anwendungsbereich des Art. 13 explizit ausgenommen sind.

Um den Schutz der urheberrechtlichen Werke zu gewährleisten, sollen die Plattformen aufgrund der Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sicherstellen, dass die Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die seit ca. 10 Jahren bereits existiert und zum Beispiel von Youtube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird (ohne dass es bis heute eine Anti-Zensur-Kampagne ausgelöst hat).

Da die Software nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen arbeitet, können denklogisch auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. Die Maßnahmen, die die Plattformen hier also ergreifen sollen, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, müssen natürlich ohne Frage in Einklang mit Grundrechten stehen.

Hier die wesentlichen Richtigstellungen der falsch im Umlauf kreisenden Behauptungen:

1) Dort, wo Plattformen lizenzieren, wird kein Upload verhindert.

2) Dort, wo Rechteinhaber keine Informationen zur Verfügung stellen, wird kein Upload verhindert.

3) Dort, wo Inhalte hochgeladen werden, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, wird kein Upload verhindert.

4) Dort wo jemand eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen hoch lädt oder hochladen lässt, wird kein Upload verhindert.

5) Artikel 13 lässt auch wie bisher die sog. Memes im Hinblick auf die Parodie- oder Zitatfreiheit zu. Es ist somit völlig maßlos, ungerechtfertigt, überzogen, sachlich falsch und gelogen von „Filtern aller Inhalte“, „Upload-Blockern“ oder gar von einer „Zensur“ zu sprechen. Das ist im Übrigen auch völlig verantwortungslos!

Wenn es nun dennoch zu einer ungerechtfertigten Verhinderung des Uploads käme, dann müssen die Plattformen ein Verfahren anbieten, dass die Rechte klärt bzw. Beschwerden zügig bearbeitet. Die jeweilige Entscheidung der Plattform darüber, einen Upload zuzulassen oder nicht, kann darüber hinaus noch gerichtlich überprüft werden. Es wird also wirklich jedem Beteiligten und jeder Seite Sorge getragen. Eine Unverhältnismäßigkeit kann ich hier nicht erkennen.

Wir als EVP-Fraktion versuchen, die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher zu schützen, in dem die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten werden. In Art. 11 und 13 kommt diese Balance zum Ausdruck


Für ein umfassenderes Bild waren mir in der Beurteilung neben vielen Gesprächen mit Experten und Bürgerinnen und Bürgern auch folgende Links hilfreich (und ja, hier schreiben auch Leute, die ein eigenes Interesse haben (weil sie Verleger, Autoren, Verwerter sind)):


Unter den vielen, die sich für die Reform ausgesprochen haben: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Deutscher Komponistenverband, Deutsche Orchestervereinigung, Union Deutscher Jazzmusiker, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, Deutscher Journalisten-Verband DJV, Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM).

Das Europäische Parlament erläutert hier wichtige Aspekte der Reform.

Die Urheberrechtsrichtlinie muss anschließend in nationales Recht überführt werden. Dazu haben Rechts- und Digitalpolitiker der CDU gemeinsam mit Paul Ziemiak folgende Umsetzung vorgeschlagen:

CDU-Vorschlag zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist die zentrale Idee der CDU?

Unser Vorschlag erreicht genau das, worum es in der Politik immer geht: Wir bringen unterschiedliche berechtigte Interesse in eine faire Balance. Wir stärken die Meinungsfreiheit und stellen Nutzer besser. Gleichzeitig werden Urheber fair und effektiv vergütet und Plattformen werden eingebunden und in die Pflicht genommen.

Hier heißt das konkret:

1. Wir wollen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern.
2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.
3. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen.
4. Nutzerinnen und Nutzer werden in ihrer Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit.
5. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.


Warum verhindert die CDU nicht Uploadfilter auf EU-Ebene?

Zweieinhalb Jahre wurde auf europäischer Ebene intensiv ein Urheberrecht verhandelt, welches sicherstellen soll: Auch in der digitalen Welt haben Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Unterschiedliche Interessen mussten in diesem demokratischen und langen Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Gerade aus anderen EU-Staaten gab es großen Druck, Uploadfilter einzuführen. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss, dem auch die Bundesregierung zugestimmt hat. Die finale Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform im EU-Parlament wird voraussichtlich Ende März 2019 stattfinden.

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass bei einem Neuverhandeln der Reform ein gänzlich anderes Ergebnis herauskommen würde. Angesichts dieser Realitäten auf europäischer Ebene hat sich die CDU darauf konzentriert, für die nationale Umsetzung einen Vorschlag zu entwickeln, der die Umsetzung der Richtlinie ausdrücklich ohne Uploadfilter vorsieht. Diesen Vorschlag wollen wir dann in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Dieses Modell soll auch Best Practice einer europäischen Umsetzung sein.

Wie funktioniert das CDU-Modell technisch?

Jedes original Musikstück, Film oder Audiobook wird nach unserer Idee mit einem so genannten digitalen Fingerabdruck versehen. Damit kann jedes Werk zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden. Dieser „Fingerabdruck“ wird bei den Plattform-Betreibern hinterlegt und ist Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können.

Ich möchte ein Lied meiner Lieblingsband im Internet hochladen (z. Bsp. bei Youtube). Was würde dann nach dem CDU-Vorschlag passieren?

Wenn der Nutzer das Stück hochlädt, würde ihm nichts passieren. Kurze Ausschnitte von Stücken unterhalb einer Bagatellgrenze würden grundsätzlich freigestellt bleiben. Oberhalb der Bagatellgrenze würde der Urheber von den Plattformen bei einem Upload eines nicht bereits lizenzierten Inhalts informiert werden und hätte dann drei Möglichkeiten: 1. Er verlangt die Löschung von der Plattform. 2. Er bietet eine Lizenz an und wird entsprechend vergütet. 3. Er verzichtet auf weitere Maßnahmen, wodurch der entsprechende Inhalt dauerhaft lizenzfrei auf der Plattform erscheinen kann.

Ich mache ein Remix und lade das entsprechende Stück im Internet hoch. Oder ich möchte ein Katzenvideo auf eine Plattform hochladen, bei dem im Hintergrund mein Lieblingsschlager läuft. Was würde dann passieren?

Wieder gilt: Auch hier würde dem Nutzer nichts passieren. Das Remix oder Katzenvideo würde auf der Plattform (voraussichtlich) ohne digitalen Fingerprint erscheinen und wäre damit nicht eindeutig zuordenbar. Damit die Urheber auch in diesem Fall zu ihrem Recht kommen, schlagen wir eine pauschale Abgabe der Plattformen vor. Auf diese Weise ist auch die Gefahr eines übermäßigen Löschens legaler Inhalte (Overblocking) oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gebannt.

Müsste ich als User prüfen, ob die Plattform eine Lizenz für das verwendete Material besitzt?

Nein. Die Verantwortung dafür liegt künftig bei den Plattformbetreibern. Diese wären dafür zuständig zu prüfen, ob eine Lizenz vorliegt. Nachprüfbar wird dies durch den digitalen Fingerabdruck. Der Vorschlag sieht vor, dass Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material bedenkenlos und ohne Angst vor urheberrechtlich begründeten Sperrungen hochladen können. Gleichzeitig erhalten die Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Und die Plattformen würden Rechtsicherheit erhalten.

Können die Plattformen von mir als User nach einem Upload Lizenzgebühren verlangen?

Nein. Die Vereinbarung zielt in erster Linie auf Lizenzverträge zwischen Plattformbetreibern und Rechteinhabern ab. Für die Nutzer würden durch die Vereinbarung keine zusätzlichen Gebühren entstehen.

Würden die Plattformen nur die Lizenzfrage prüfen oder auch den Inhalt des Uploads?

Die Plattformen prüfen den digitalen Fingerprint und nicht den Inhalt.


Dem vorliegenden Kompromiss hat am Dienstag der Mehrheit der europäischen Sozialdemokraten, die Mehrheit der Liberalen und die Mehrheit der Christdemokraten zugestimmt. Es ist ein Kompromiss, der im Parlament breite Unterstützung gefunden hat. Wie ich die Vorwürfe einiger an die Demonstranten für falsch halte, so halte ich auch den Vorwurf an die Abgeordneten, wir seien käuflich, den Lobbyinteressen erlegen oder wollten eine Zensurinfrastruktur aufbauen, für falsch. Das ist diffamierend.

Ich habe gute Gründe für meine Entscheidung. Nur drei kurze Akzente aus der breiten Diskussion:

  • Ich bin der festen Überzeugung, dass Urheberrechte auch im digitalen Zeitalter gelten müssen. Das eint mich mit Kritikern der Reform, aber es trennt mich auch von einigen, die meinen, im Internet müsse alles frei, kostenlos und immer verfügbar sein. Das will ich ausdrücklich bestreiten: Schöpferische Leistung muss vergütet werden. Kreative müssen für ihre Arbeit Geld bekommen. Wenn wir Kreativität nicht mehr vergüten, dann haben wir in der Kostenlos-Welt des Internets bald keinen Content mehr, den wir teilen, verbreiten, remixen können.
  • Ich bin der Meinung, dass diejenigen für die Kreativität zahlen müssen, die damit Geld verdienen. Das unterschreiben schon offenbar nicht mehr so viele. Ich bin nicht bereit zu akzeptieren, dass die großen Plattformen sich aus dieser Verantwortung ziehen wollen. Und es befremdet mich, dass viele unter dem Slogan des „Freiheitskampfes“ zum Verteidiger der amerikanischen Internetkonzerne werden. Mit Geschlossenheit sollten wir klar machen: Die Kreativen in Europa müssen von diesem Profit etwas abbekommen.
  • Diese Regelungen und vor allem der Artikel 13 (jetzt 17) schützen die Nutzer, korrekter: Die Uploader. Heute sind sie noch verantwortlich, heute müssten junge Menschen, die Konzertmitschnitte uploaden, Abmahnungen fürchten. Künftig gilt: Die Plattform soll sich kümmern – die Plattform soll Lizenzen einholen. Auch das ist richtig.
  • Für wen gilt die Richtlinie? Da haben sich viele Märchen entsponnen um die Frage, wer betroffen sein wird. Und viele haben auch in persönlichen Mails fest behauptet, dass künftig jede Tauschbörse betroffen sein wird. Neben den Ausnahmen, die oben im Text von Helga Trüpel beschrieben sind (Tinder, ebay, …) gilt die Richtlinie betrifft

„Online-Dienste […], die auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen, indem sie mit anderen Online-Inhaltediensten, wie Audio- und Video-Streamingdiensten, um dieselben Zielgruppen konkurrieren“.

Außerdem muss der Zweck des Dienstes die Gewinnerzielung sein:

„Dienste, deren wichtigster Zweck es ausschließlich oder unter anderem ist, eine große Menge von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu speichern und Nutzern das Hochladen und Weiterleiten dieser Inhalte zu ermöglichen, um daraus in direkter oder indirekter Weise Gewinne zu ziehen, indem die Inhalte mit dem Ziel, ein größeres Publikum anzuziehen, strukturiert und beworben werden, auch indem die Inhalte Kategorien zugeordnet werden und gezielte Werbung in die Inhalte eingefügt wird.“

Schließlich gilt für die zu ergreifenden Maßnahmen der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

  • Ich bin optimistisch, dass den Mitgliedstaaten in der Umsetzung sehr daran gelegen ist, auf Uploadfilter – wo möglich – zu verzichten. Ich gehe auch fest davon aus, dass auch die Plattformen in ihrem eigenen Interesse endlich weitreichende Lizenzen aushandeln. Das wäre ein echter Fortschritt für alle Kreativen. Ich wünsche mir, dass auf der fairen Vergütung der Kreativen durch Lizensierung der Schwerpunkt liegt. Im übrigen wird in der Debatte oft unterschlagen, dass ja bereits heute weitreichende Uploadfilter (von der Musik über pornografische Inhalte bis zu terroristischem Bildmaterial)  bestehen. Niemand spricht heute von der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch diese Uploadfilter.

Ich lege Ihnen und Euch hier Gründe da, warum ich nach verantwortungsvoller Abwägung zu meiner Entscheidung gekommen bin und damit auch meinen Fraktionskollegen Axel Voss mit seinem überfraktionell zustimmungsfähigen Kompromiss unterstützt habe. Ich habe die „Weisheit nicht mit Löffeln gefressen“ und natürlich kann es möglich sein, dass ich Folgen und Aspekte nicht richtig abgewogen habe. Aber es ist ein ehrliches und verantwortetes Entscheidungsergebnis – in dem besten Bemühen um den richtigen Weg: Das Recht auf geistiges Eigentum in einer Welt des „kostenfreien“ Internets zu verteidigen und für Kulturschaffende Existenzen gegen die Profitinteressen der großen Konzerne zu sichern – das hat mich bewogen.

Für Ihre und Eure Mühe, für den Kontakt, die Reaktionen und ehrlichen Anregungen – von allen Seiten – bin ich dankbar.

Beste Grüße aus Straßburg

Jens Gieseke

Foto: CDU Deutschlands / Markus Schwarze