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19. Juni 2020

Wiederherstellung der EU-Freizügigkeit

Am 14. Juni 1985 wurde in Schengen (Luxemburg) das Abkommen zur Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen unterzeichnet. Wir feiern damit in dieser Woche den 35. Jahrestag der Freizügigkeit. Doch seit Abschluss des Abkommens war der Schengen-Raum noch nie mit einer so schweren Pandemie und umfassenden Grenzschließungen seitens der EU-Mitgliedstaaten konfrontiert wie in den letzten Monaten. Jetzt ist es an der Zeit, die Einschränkungen der Freizügigkeit im gleichen Maße zu reduzieren wie die Lockerung der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen.

Wir brauchen eine schrittweise, sorgfältige und verantwortungsbewusste Wiedereröffnung der Schengen-Binnengrenzen auf einheitliche Weise. Aufgrund von COVID-19 eingeführte Grenzkontrollen dürfen nicht unnötig verlängert werden. Es ist richtig und wichtig, dass wir innerhalb Europas ab Mitte Juni wieder zur normalen Reisefreizügigkeit zurückkehren. Besonders in Grenzregionen leiden Arbeitnehmer und Unternehmen unter den oft langen Umwegen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun alles dafür tun, dass mögliche erneute Corona-Ausbrüche regional bekämpft werden und wir für diese Fälle keine neuen Grenzkontrollen brauchen. Hierzu sollten EU-Kommission und Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Kontaktnachverfolgung grenzüberschreitend funktioniert und auch die Corona-Apps der Mitgliedstaaten möglichst europaweit kompatibel sind. Die EU sollte dringend verhindern, dass das Virus aus Drittstaaten wieder eingeschleppt wird. Für die Einreise aus anderen Kontinenten muss die Entwicklung außerhalb Europas genau beobachtet werden.