Skip to main content
10. Juli 2020

Verlängerung von Einbau- und Verkaufsfristen für Motoren

In dieser Woche konnte das Europäische Parlament endlich die Verlängerung von auslaufenden Fristen für den Verbau und von Übergangsmotoren und den Abverkauf von Maschinen und Traktoren mit Übergangsmotoren annehmen.

Wie für Lkw oder Autos gelten auch für den Schadstoffausstoß von Traktoren und Baumaschinen strenge EU-Vorgaben. Um den Übergang zu strikteren Regeln möglichst verträglich zu gestalten, wurden Übergangsfristen festgelegt. So durften Motoren der Emissionsstufe IV, die vor Inkrafttreten der Emissionsstufe V gebaut und eingelagert wurden, nur noch bis zum 30. Juni 2020 verbaut werden. Maschinen mit einem solchen Motor durften nur noch bis zum 31. Dezember verkauft werden. Danach müssen die Kriterien der seit dem 1. Januar geltenden Emissionsstufe V erfüllt werden. Allerdings hatte die Corona-Pandemie massiven Einfluss auf die Produktionsabläufe der Maschinenbauer: Werksschließungen, Logistikengpässe und Belegschaftsreduktionen. Das hat dazu geführt, dass Teile und Maschinen nicht rechtzeitig fertig gestellt und ausgeliefert werden konnten.

Die drohende Verschrottung bereits gebauter Motoren wäre jedoch nicht im Sinne des Umweltschutzes gewesen. Zusätzlich drohte ein massiver Schaden für die ohnehin schon durch die Corona-Krise gebeutelte Industrie. Daher hatte ich bereits Anfang April federführend mit anderen Angeordneten die Europäische Kommission auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Leider hat die Kommission nicht schnell genug reagiert, sodass die Regelung nun wegen des verzögerten Annahmeverfahrens rückwirkend zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Aber es ist wichtig, dass sie überhaupt kommt. Damit können Umwelt und Industrie vor vermeidbaren Schäden bewahrt werden. Die angenommene Fristverlängerung schafft für die betroffenen Unternehmen die dringend benötigte Rechtssicherheit, stützt die Wirtschaft und rettet Arbeitsplätze.