Verfütterung tierischer Nebenprodukte

Brüssel / Niedersachsen. Die Europäische Union plant, das Verfütterungsverbot tierischer Produkte zu lockern. Details stellte die Kommission heute in einer Anhörung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament vor.
Referatsleiter Eric Thévenard berichtete dabei, dass man die Verfütterung von Schweine-PAP (verarbeitete tierische Proteine (=processed animal proteins)) an Geflügel sowie vonGeflügel-PAP an Schweine wieder ermöglichen wolle. Dies ist seit der BSE-Krise vor 20 Jahren verboten. Zusätzlich wolle man auch die Verfütterung von Insektenmehl erlauben.
Der Europaabgeordnete Jens Gieseke (CDU) hatte die Kommission schon vor Monaten aufgefordert, das Tempo in dieser Initiative deutlich anzuziehen. Dementsprechend erfreut zeigte sich der Niedersachse über die aktuellen Entwicklungen: “Die Lockerungen sind richtig und längst überfällig. Wir können nicht vom Green Deal und von Kreislaufwirtschaft sprechen und gleichzeitig wertvolle tierische Proteine ungenutzt lassen.”
Laut Kommission gebe es in Europa seit Jahren keinen BSE-Fall mehr. Die geplanten Regelungen stützten sich zudem auf wissenschaftliche Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Wiederkäuer seien explizit nicht für die Lockerungen vorgesehen. Und so sehe man bei entsprechenden Kontrollmechanismen keine Gesundheitsgefahren.
Gieseke stellte klar: “Ich gehe davon aus, dass die Mitgliedstaaten die Initiative unterstützen. Besonders positiv ist die Nutzung von Insektenmehl.” Er setze darauf, dass Unternehmen jetzt mutig voranschreiten. Mit der Nutzung verarbeiteter tierischer Nebenprodukte und mit der Nutzung von Insektenmehl könne die EU auch Importe von beispielsweise Soja reduzieren.
Unterstützung zeigten EVP-Fraktionskollegen und Liberale im Ausschuss. Sozialdemokraten und Grün hingegen waren skeptisch und kündigten Widerstand gegen die Initiative an. Gieseke: “Einige wollen Europapolitik auf Basis von Mutmaßungen und mit Verboten gestalten. Wir setzen auf die Wissenschaft und auf Innovationen.”
Nach Zustimmung der Mitgliedstaaten wird der Rechtsakt vermutlich im April dem Parlament vorgelegt. Hier besteht dann die Möglichkeit, ein Veto gegen den Entwurf einzulegen.
Hier finden Sie auch die öffentliche Konsultation zu diesem Thema mit dem entsprechenden Entwurf.