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22. Juni 2021

Tierische Nebenprodukte in der Fütterung

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit einer knappen Mehrheit von 39 zu 35 Stimmen für die Verfütterung tierischer Nebenprodukte ausgesprochen. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die Verfütterung tierischer Nebenprodukte vom Schwein an Geflügel zu erlauben. Ebenso sollen tierische Nebenprodukte von Geflügel an Schweine verfüttert werden können. Grüne und Linke hatten einen Einspruch gegen die Kommissionsvorlage eingebracht. Sozialdemokraten und Rechtsnationale haben diesen unterstützt.

Jens Gieseke (CDU), Mitglied im Umweltausschuss und verantwortlicher EVP-Berichterstatter für das Dossier, zeigt sich erleichtert über die Entscheidung. Er sieht beim Einspruch inhaltliche Mängel. „Grüne und Linke ignorieren die wissenschaftliche Einschätzung der europäischen Agentur EFSA. Sie verwenden falsche Definitionen und ziehen absurde Schlussfolgerungen.“

Gieseke weiter: “Dabei ist die Verfütterung von tierischen Proteinen im Sinne des Green Deal.” PAP (processed animal protein), das heute bei der Schlachtung von Tieren übrigbleibt, wird verbrannt oder ins EU-Ausland exportiert. Um den Proteinbedarf von Schweinen und Geflügel zu decken, wird Soja aus Übersee importiert. „Während die wertvollen tierischen Proteine exportiert werden, importieren wir tonnenweise Soja. Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sein“, so Gieseke weiter. Im Zuge des Kommissionsvorschlages ist nun auch die Verfütterung von Insekten an Schweine und Geflügel möglich. “Wir nutzen innovative Potenziale für ein nachhaltiges Wirtschaften,” so Gieseke.

Die Argumentation, dass es durch die Zulassung von PAP zu Kreuzkontaminationen oder zu Verunreinigungen im Rinderfutter und damit zu einem erneuten Ausbruch von BSE kommen könnte, ist nicht stichhaltig. „Wir erlauben hier nur die Verfütterung von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügel an Schweine. BSE ist aber eine reine Wiederkäuerkrankheit“, so Gieseke. „Zudem sieht der Vorschlag strenge Produktionskriterien wie separate Produktionslinien vor. Außerdem gibt es heute hinreichende Testmöglichkeiten für den Nachweis von PAP in Tierfutter. Es gilt eine Null-Toleranz-Grenze. Kontaminiertes Futter müsste entsorgt werden, sobald PAP in Rinderfutter oder eine Kreuzkontamination festgestellt wird. Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sieht bei einer Wiederzulassung keine Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen.“

Gieseke zeigte sich enttäuscht von den Mitgliedern des Ausschusses, die für den Einspruch gestimmt haben. „Es gibt keine wissenschaftliche Basis für die Aufrechterhaltung des Verbotes. Wir fordern immer wieder die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und regen uns über die Abholzung des Regenwaldes auf. Aber hier, wo wir konkret etwas verbessern können, blockieren einige aus reinen Ideologiegründen. Grüne und Linke ignorieren die Wissenschaft und stehen für ideologische Verbote. Sie bekämpfen nachhaltige Konzepte, die echten Mehrwert schaffen.“

Hintergrund:

Zur Bekämpfung der BSE-Krise vor gut 20 Jahren wurde in der EU die Fütterung von verarbeitetem tierischem Eiweiß (PAP) bei allen Tierarten verboten. Damals gab es noch keine Möglichkeit, das Futter von Rindern zuverlässig auf PAP-Kontamination zu untersuchen. Als Vorsichtsmaßnahme und ohne wissenschaftliche Grundlage wurde deshalb die gesamte Verarbeitung von PAP in Tierfutter untersagt. Mittlerweile jedoch, besteht die Möglichkeit PAP-Kontaminationen nachzuweisen – beispielsweise mit den nun weitläufig bekannten PCR-Tests.

BSE gilt in Europa als besiegt. In der EU gab es seit 2016 keinen neuen Fall mehr. In Deutschland gab es zuletzt 2014 einen Fall.

Die EU ist stark von Soja-Importen abhängig um den Proteinbedarf in der Nutztierfütterung zu decken. Gleichzeitig ist Europa die einzige Wirtschaftsregion in der die Verfütterung von tierischen Proteinen nicht gestattet ist. Ein Importverbot von Tieren oder tierischen Produkten, die mit tierischen Proteinen gefüttert werden, hat es nie gegeben.

Die Kommission hat daher in einem delegierten Rechtsakt entschieden, Ausnahmen von der allgemeinen Verbotsregelung vorzunehmen, um die Fütterung von Geflügel mit PAP, das von Nutzinsekten und von Hausschweinen stammt, sowie die Fütterung von Schweinen mit PAP, das von Nutzinsekten und von Geflügel stammt, zuzulassen. Außerdem soll das Verbot der Verwendung von Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern in der Fütterung von Nutztieren, die keine Wiederkäuer sind, aufgehoben werden. Zusätzlich sieht die Entscheidung Anforderungen an die Kontrollen durch die Mitgliedsstaaten und eine Reihe von Sicherheitsvorschriften wie das Verbot der intra-spezies Verfütterung oder der strikten Trennung der Produktionslinien vor.

Branchenvertreter wie der Deutsche Bauernverband oder der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) hatten sich im Vorfeld gegen den Einspruch der Grünen und Linken ausgesprochen.