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6. Mai 2022

Stärkung des Europolmandats

Die zunehmende staatenübergreifende Kriminalität und der Terrorismus stellt die EU vor neue Herausforderungen. Diese wurden nun vom Europäischen Parlament durch die deutliche Stärkung des Europolmandats begegnet.

Bei der Stärkung des Europol Mandats handelt es sich um keine Abgabe von Exekutivrechten an Europol, sondern um die Erhöhung der Befugnisse Europols, um die Exekutivorgane der Mitgliedstaaten effektiver bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung zu unterstützen.

Europol wird hierdurch in Zukunft in der Lage sein größere und komplexere Datensätze zu verarbeiten. Außerdem kann die Behörde in einen direkten Informationsaustausch mit privaten Parteien treten, um die Verbreitung von terroristischen und kinderpornographischen Inhalten zu verhindern. Darüber hinaus wird Europol in Zukunft Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Einleitung von Ermittlungsverfahren aussprechen können, wenn Verbrechen die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union verletzen.

Um Strafverfahren noch effektiver zu gestalten wird die Zusammenarbeit von Europol mit Drittstaaten und der Europäischen Staatsanwaltschaft ausgebaut.

Insgesamt wird durch die Stärkung des Europolmandats die Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung in Europa verbessert und hierdurch die EU zu einem sichereren Ort.