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9. Februar 2018

Sitzverteilung im EU-Parlament nach dem Brexit

Bereits seit einiger Zeit steht fest: Großbritannien wird am 29. März 2019 um Mitternacht aus der Europäischen Union ausscheiden. Neben vielen anderen Konsequenzen für beide Seiten, bedeutet der Brexit auch, dass die 73 Sitze der britischen Abgeordneten im Europäischen Parlament frei werden.

Mit Blick auf die Europawahlen im Jahr 2019 hat diese Entwicklung die übliche Diskussion um die Sitzverteilung im EU-Parlament neu angestoßen. In einem ersten Schritt hat sich der Ausschuss für konstitutionelle Fragen mehrheitlich für eine Neuverteilung der Sitze ausgesprochen. Geplant ist dann, dass künftig 27 dieser Plätze an Kandidaten vergeben werden, die in ganz Europa zur Wahl stehen.

Bislang gibt es diese europaweiten Kandidaten nicht, sodass Wähler allein für Kandidaten aus ihrem Land stimmen. Wir als CDU-Abgeordnete halten dies auch weiterhin für den richtigen Weg und konnten bei der Plenarabstimmung die Schaffung von transnationalen Liste verhindern! Mit einer Vergabe der Brexit-Plätze an europaweite Kandidaten wir die Verbindung zwischen den Abgeordneten und Wählern deutlich geschwächt und so zu einer Entfremdung zwischen Bürgern und der EU beigetragen.

Gerade in Zeiten von wachsendem Populismus und Folgen wie dem Brexit müssen wir Europa stärken, den Bürgern die EU näher bringen und sie stärker in Entscheidungen einbinden. Ein gesamteuropäischer Wahlkampf sollte nur für das Amt des Kommissionspräsidenten gelten. Dieser sogenannte Spitzenkandidaten-Prozess wurde erstmalig bei der vergangenen Europawahl angewendet.