Rückführungsverordnung wird endgültig beschlossen

Mit der Einigung zur neuen Rückführungsverordnung schließen wir eine entscheidende Lücke in der europäischen Asylpolitik. Wer Schutz braucht, muss Schutz erhalten. Wer kein Bleiberecht in Europa hat, muss die Europäische Union wieder verlassen. Genau daran hakt es heute noch zu oft. Rückkehrentscheidungen werden nicht konsequent genug umgesetzt. Das schwächt die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems.
Die neue Verordnung gibt den Mitgliedstaaten dafür endlich wirksamere Instrumente an die Hand. Das sind klare Mitwirkungspflichten für Ausreisepflichtige, die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, eine bessere Nutzung gemeinsamer Informationssysteme und wirksamere Einreiseverbote. Gerade bei Straftätern und sicherheitsrelevanten Fällen ist es wichtig, dass Entscheidungen schneller und konsequenter durchgesetzt werden können.
Ein Asylsystem funktioniert nur dann richtig, wenn Schutz gewährt und Rückkehr ebenso durchgesetzt wird. Die Rückführungsverordnung ist deshalb eine zentrale Voraussetzung für mehr Ordnung, Verlässlichkeit und Kontrolle in der europäischen Migrationspolitik.




