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6. Mai 2022

Reform des EU-Wahlrechts

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt durch die Bürger gewählt. Zwar gibt es gemeinsame Wahlrechtsgrundsätze, doch weiterhin bestehen Unterschiede, wie die Wahl abläuft. Das Parlament will hier eine stärkere Harmonisierung und hat daher einen Forderungskatalog verabschiedet.

Zunächst soll die Wahl in ganz Europa am gleichen Tag, dem Europatag am 09. Mai, stattfinden. Außerdem soll nunmehr in jedem Mitgliedstaat jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat wählbar sein. Des Weiteren soll für eine gerechtere Vertretung der Geschlechter im Europäischen Parlament je nach Wahlrecht des Mitgliedstaates entweder eine Quotenregelung oder ein Reißverschlussverfahren auf den Wahllisten eingeführt werden. Um in ganz Europa die Zugänglichkeit zur Wahl anzugleichen, soll außerdem die Briefwahl in jedem Mitgliedstaat ermöglicht werden. Das stärkt insbesondere die Inklusion. Ein klarer Erfolg ist außerdem die Einführung einer 3,5% – Hürde in Wahlkreisen in denen mindestens 60 Sitze vergeben werden.

Jedoch hat der Vorschlag auch Schattenseiten, denn in Zukunft soll jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen haben. Die erste Stimme ist, wie bisher, für die Wahl der Abgeordneten aus den nationalen Wahlkreisen vorgesehen. Mit der zweiten, neuen Stimme sollen 28 Abgeordnete unterschiedlicher Nationalitäten aus einem EU-weiten Wahlkreis gewählt werden. Das Ziel hiervon ist die Stärkung der Position gemeinsamer Spitzenkandidaten, da sie in allen Mitgliedstaaten auf einer EU-weiten Liste kandidieren können. Jedoch geht durch das transnationale Mandat der direkte Bezug vom Bürger zu dem Europaabgeordneten aus seinem Wahlkreis verloren. Außerdem wird eine Spaltung des Parlaments hervorgerufen, denn mit dem transnationalen Mandat droht die Gefahr von 2-Klassen MEPs.

Schlussendlich habe ich trotzdem zugestimmt. Die Reformierung des Wahlrechts kann einen wichtigen Beitrag zur weiteren Demokratisierung der EU leisten.

Im nächsten Schritt verhandeln nun das Parlament und Mitgliedsstaaten über die weitere Ausgestaltung des Wahlakts. Nun müssen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten die Änderungen einstimmig annehmen. Daher wird der neue Wahlakt voraussichtlich erst zur Wahl 2029 in Kraft treten.