Reaktivierung des Blocking Statute zum Schutz von Unternehmen
Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran sind wir Europäer in einer schwierigen Situation. Einerseits wollen wir das Abkommen aufrechterhalten, da es gemeinsame Sicherheitsinteressen garantiert. Andererseits sind unsere europäischen Unternehmen den Sanktionen der USA ausgesetzt und müssen geschützt werden.
Deshalb hat die EU das sogenannte Blocking Statute reaktiviert. Mit diesem Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen könnte es europäischen Unternehmen unter Strafe verboten werden, sich an die Sanktionen zu halten. Gleichzeitig könnten sie aber für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Knackpunkt dabei ist, dass es bislang noch keinerlei Erfahrungen mit dem Blocking Statute gibt, da es bisher noch nie angewandt wurde. Deshalb haben sich auch deutsche Wirtschaftsverbände zurückhaltend geäußert.
Dennoch: Das Atomabkommen mit dem Iran ist unter großen Mühen entstanden. Es hat vor allem durch die Beschränkung auf zivile Nutzung der Atomkraft große Bedeutung für die weltweiten Sicherheitsinteressen. Solch multilaterale Vereinbarungen dürfen daher nicht vom Verhalten einzelner Vertragsparteien abhängen. Für uns als EVP-Fraktion ist daher wichtig, dass die EU eigene Unternehmen, die von Sanktionen der USA betroffen sind, so gut es geht schützt.