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27. Februar 2018

Prüfung der Verhältnismäßigkeit wichtig – Fahrverbote nur als allerletztes Mittel – Ausnahmen für Handwerker richtig

Osnabrück/Sögel/Brüssel. Jens Gieseke (CDU, Sögel) zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: „Neben Deutschland sind noch acht weitere Staaten wegen zu hoher Luftverschmutzung im Visier der EU-Kommission. Dass Deutschland hier alleine mit Fahrverboten vorprescht, halte ich für falsch. Auch innerhalb Deutschlands brauchen wir eine einheitliche und pragmatische Lösung statt eines Flickenteppichs mit verschiedenen Ansätzen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sollten Fahrverbote nur als allerletztes Mittel verhängt werden. Deshalb sind auch die Ausnahmen für Handwerker richtig. Eine Belastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Fahrverbote wäre unverhältnismäßig. Die Kommunen sollten hier mit Augenmaß vorgehen. Grundsätzlich sehe ich Fahrverbote sehr skeptisch. Sie führen zu einer De-facto-Enteignung der Besitzer älterer Fahrzeuge und sind daher kein probates Mittel. Als kurzfristige und effiziente Maßnahme sollten die beschlossenen Software-Updates durch die Hersteller nun zügig durchgeführt werden, um eine schnelle Reduktion der realen Stickstoffemissionen zu erreichen. Außerdem bieten die Flottenerneuerung und die Elektrifizierung öffentlicher Verkehrsmittel wie Taxis und Busse großes Potential für eine zeitnahe Verbesserung der Luftqualität in Städten.”

Foto: © EUROPEAN UNION 2011 – EP