Positionspapier des Mittelstandskreises der EVP-Fraktion zur KMU-Strategie
Die COVID-19-Krise stellt uns derzeit vor beispiellose Herausforderungen. Hunderttausende Menschen auf der ganzen Welt sind infiziert, und viele Menschen haben ihr Leben verloren oder sind gefährdet. Ganze Gesellschaften und viele Wirtschaftstätigkeiten unterliegen infolgedessen Ausgangs- und Handelsbeschränkungen.
Während wir jetzt beginnen, darüber nachzudenken, wie wir in Zukunft eine Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit angehen können, müssen die am stärksten von der Krise betroffenen Unternehmen in den Mittelpunkt der finanziellen Hilfe stehen, die wir derzeit einrichten.
Wir fordern daher, dass die von der EU und den Mitgliedstaaten organisierte finanzielle Hilfe für jeden der betroffenen Wirtschaftszweige maßgeschneidert ist und dass jedes Programm auch eine KMU-Komponente enthält. Der Zugang zu finanzieller Hilfe muss über die Länder, Branchen und Unternehmensgrößen hinweg fair organisiert sein, wobei die KMU als Rückgrat unserer Wirtschaft im Mittelpunkt stehen müssen.
Wir unterstützen nachdrücklich alle Initiativen und Maßnahmen, die derzeit von der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht werden. Es muss jedoch noch mehr getan werden. Die EU muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, der mehrjährige Finanzrahmen muss überdacht werden, und es müssen erhebliche Mittel zur Unterstützung unserer KMU bereitgestellt werden. Wir brauchen ein umfassendes Programm zur Konjunkturerholung, in dessen Mittelpunkt die europäischen KMU stehen. Die Maßnahmen der EU werden am effizientesten sein, wenn sie mit nationalen und regionalen Initiativen abgestimmt werden. Eine Koordinierung auf EU-Ebene und ein Austausch bewährter Verfahren ist daher von entscheidender Bedeutung.
Aber neben den kurzfristigen Folgen der Krise müssen wir uns auch mit den langfristigen Herausforderungen für unsere KMU befassen. Die Energiewende und die Digitalisierung müssen unseren KMU Chancen eröffnen, nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schaffen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken.
A. Unterstützung für den doppelten Wandel: Dekarbonisierung und Digitalisierung
Die KMU sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wenn wir uns mit der Erholung unserer Wirtschaft befassen, müssen wir uns mit unseren KMU befassen und gleichzeitig die Digitalisierung und Dekarbonisierung vorantreiben, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Unterstützung der Digitalisierung
- Einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Digitalisierung bedeutet, dass die Sicherung der Interoperabilität und des diskriminierungsfreien Zugangs zu Daten, einschließlich Plattformdaten, gewährleistet sind, und dass Herausforderungen und Chancen in Bezug auf Datenaustausch, Datensicherheit sowie Computer- und Netzsicherheit angegangen werden. KMU müssen einen fairen Anteil am Mehrwert der von ihnen generierten Daten erhalten.
- Dazu muss der Datenzugang der KMU verbessert werden, durch die Gewährleistung der sicheren Datenübertragbarkeit auf der Grundlage der Prinzipien eines fairen Datenqualitätsmanagements und einer fairen datengesteuerten Wirtschaft. Außerdem muss das Recht des Einzelnen gestärkt werden, von einem Dienst zur Nutzung durch einen anderen Dienst gesammelte Daten weiterzugeben. Die Implementierung von Verhaltenscodizes für Datenportierbarkeit durch Anbieter digitaler Dienste sollte gefördert werden.
- Die Entwicklung von Zentren für digitale Innovation (Digital Innovation Hubs) sollte vorangetrieben werden, um die Einführung digitaler Technologien durch KMU besser zu unterstützen. Lediglich 17 % der KMU haben bisher digitale Technologie erfolgreich in ihr Unternehmen integriert. Wir müssen erreichbare Ziele festlegen, um diesen Anteil zu erhöhen und unsere Ziele zu erreichen, auch durch finanzielle Hilfen.
- Es muss sichergestellt werden, dass europäische KMU den erforderlichen Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften und Mitteln haben, auch durch maßgeschneiderte Schulungsprogramme, mit denen vorhandene Arbeitskräfte so qualifiziert werden, dass sie die Anforderungen der Digitalisierung besser erfüllen können.
- Der Zugang der KMU zu qualifizierten Arbeitskräften muss durch Förderung der Mobilität innerhalb der EU und in Drittländern verbessert werden. In der Bildung muss im Hinblick auf unternehmerisches Handeln der Schwerpunkt auf die Unternehmensgründung und die Vermittlung von digitalen Kenntnissen gelegt werden, damit Unternehmer auf die Herausforderung der Zukunft vorbereitet sind.
- Es müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die konkreten Kompetenzen der KMU im Bereich der geistigen Eigentumsrechte, der Cybersicherheit, des Datenmanagements sowie der analytischen Fähigkeiten zu verbessern. Aufklärungsarbeit allein wird nicht ausreichen.
- Die Einführung von künstlicher Intelligenz (KI) durch Förderung der Schaffung von KMU-Allianzen für KI in strategischen Wertschöpfungsketten muss befördert werden. Der Zugang von KMU zu Hochleistungsrechnerkapazitäten muss gewährleistet werden. Zudem müssen Investitionen in die Implementierung der Standards, Werkzeuge und Infrastrukturen der nächsten Generation zur Speicherung und Verarbeitung von Daten gefördert werden.
Unterstützung der Dekarbonisierung
- Die gegenwärtige COVID-19-Krise stellt eine beispiellose Belastung für unsere Wirtschaft dar. Eine umfassende neue Folgenabschätzung mit besonderem Augenmerk auf KMU ist daher notwendig, um die Kostenwirkung der bestehenden CO2-Ziele und ihrer geplanten schrittweisen Verschärfung zu bewerten. Dabei sollten der krisenbedingte Rückgang der CO2-Emissionen, eine Überprüfung der Regeln für staatliche Beihilfen und der Schutz vor dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen, insbesondere für kleine und mittelständische Industrieunternehmen, berücksichtigt werden.
- KMU können von der Erholung nach der Corona-Krise profitieren, wenn ihnen Lösungen für die Dekarbonisierung angeboten werden. Dies wird die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verwirklichung unserer allgemeinen Klima- und Energieziele sowie einen gerechten Übergang fördern. Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Technologien und die Fortbildung von Arbeitnehmern sind Beispiele dafür, wie wir unsere KMU unterstützen und Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig eine kohlendioxidfreie Wirtschaft erreichen können.
- Um eine globale Führungsrolle in Schlüsseltechnologien zu erreichen oder zu behalten, müssen KMU führende Technologien für die Dekarbonisierung entwickeln, und Verbreitung und Marktzugang von Technologien Technologie mit geringen CO2-Emissionen müssen unterstützt werden.
- Die Regeln für die CO2-Emission müssen spezielle Regeln für KMU umfassen. Wenn KMU in das Emissionshandelssystem einbezogen werden, muss es eine besondere Unterstützung für Investitionen in Emissionseinsparungen geben, einschließlich spezieller Abschreibungsmechanismen und Steuererleichterungen, die das EU-Wettbewerbsrecht vorsehen muss.
- Leuchtturm-Initiativen wie zum Beispiel die Batterie- oder die Wasserstoff-Allianz müssen starke KMU-Komponenten enthalten.
B. Verringerung des Verwaltungsaufwands und Verbesserung des Marktzugangs
- Bei allen Folgenabschätzungen müssen KMUs besonders beachtet werden. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften nicht so umgesetzt oder interpretiert werden, dass unnötige und unerwartete regulatorische Hürden für KMU und größere Unternehmen gleichermaßen entstehen.
- Ein verbindlicher KMU-Test innerhalb der Folgenabschätzungsphase, der voll und ganz dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ verpflichtet ist, muss die wirtschaftlichen Auswirkungen auf KMU bewerten, einschließlich der Kosten der Einhaltung von Gesetzesvorschlägen und insbesondere die Auswirkungen des Übergangs zu einer kohlendioxidfreien Wirtschaft. Die Europäische Kommission sollte den Austausch bewährter Praktiken unterstützen, um sicherzustellen, dass ähnliche relevante Bewertungen auch auf nationaler Ebene durchgeführt werden.
- Die Regel, eine Norm gegen eine andere auszutauschen muss so angewandt werden, dass für alle zusätzlichen Kosten, die durch neue Gesetze entstehen, der entsprechende Betrag der Befolgungskosten reduziert wird. Die EU-Gesetzgeber, der Rat und das Europäisches Parlament müssen in die Entwicklung neuer Regelungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands einbezogen werden. Generell sind wir der Meinung, dass die EU ihr Prinzip verstärken sollte, in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zu zeigen und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszuzeichnen, um die Verhältnismäßigkeit besser zu gewährleisten.
- Darüber hinaus muss die regulatorische Belastung reduziert werden. Es bedarf konkreter Verpflichtungen und Ziele für den Abbau unnötiger regulatorischer Belastungen auf europäischer und nationaler Ebene (Reduzierung um 30 %).
- Der Ausschuss für Regulierungskontrolle muss erweitert und mit einer Mehrheit unabhängiger Experten besetzt werden. Zusätzlich zu der Unterstützung, die er von der Gemeinsamen Forschungsstelle erhält, muss der Ausschuss für Regulierungskontrolle sein eigenes Personal aufstocken. Bei den Gesetzgebungsverfahren der EU sollte der Schwerpunkt eher auf Qualität als auf Geschwindigkeit gelegt werden.
- Der KMU-Beauftragte sollte als zentrale Stelle der Kommissionspräsidentin unterstellt werden, um die Aufsicht über KMU-Fragen in allen Generaldirektionen zu ermöglichen. Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende Geschäfte zu schaffen, sollten der KMU-Beauftragte und der Ausschuss für Regulierungskontrolle ihren Schwerpunkt auf die Vermeidung von Überregulierung legen.
- Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, die über die Kriterien der KMU-Definition hinausgehen und dennoch von KMU-Strukturen beherrscht werden, tragen durch ihre Produktivität wesentlich zu Beschäftigung und Wachstum bei, erhalten aber zu wenig Unterstützung. Für diese Unternehmen ist eine eigene Definition erforderlich, um sie besser unterstützen zu können
- Gleichzeitig müssen die Herausforderungen für Kleinstunternehmen angegangen werden, insbesondere nach der COVID-19-Krise. Die EU muss Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeistes und zur Schaffung eines günstigen Umfelds für die Gründung von Unternehmen ergreifen.
- Die Möglichkeiten des barrierefreien Handels, insbesondere im Dienstleistungsbereich, im Binnenmarkt müssen muss erweitert und vervollständigt werden. Um die Fragmentierung des Binnenmarktes für Dienstleistungen nicht noch weiter zu verstärken, müssen kurzfristige grenzüberschreitende Dienstleistungsaufträge von der Verpflichtung zur Vorlage einer A1-Bescheinigung ausgenommen werden.
- 1. Bei Änderungen des rechtlichen Rahmens, die durch den doppelten Übergang zu einer kohlenstoffneutralen und digitalen Wirtschaft erforderlich werden, sollten stets ausreichende Übergangsfristen eingeräumt werden. Der Zeithorizont für Regulierungsmaßnahmen muss lang genug sein, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Investitionen in neue Technologien zu fördern.
- Es muss mehr Nachdruck auf Fairness in Beziehungen zwischen Unternehmen gelegt werden. Das Problem unausgewogener Machtverhältnisse zwischen großen und kleinen Unternehmen ist kein neues Phänomen, sondern wird zunehmend in den neuen Geschäftsfeldern wie den Online-Plattformen sichtbar, die oft zum Torwächter für den Zugang zum Kundenmarkt werden.
- Es müssen Maßnahmen geschaffen werden, mit denen die Fairness in den Vertragsbeziehungen zwischen kleinen und großen Unternehmen erhöht wird, was zum Beispiel auch das Ziel der kürzlich beschlossenen Verordnung über die Beziehungen zwischen Internetplattformen und Unternehmen war. Die Fairness kann zum Beispiel durch die Einführung und Stärkung von Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen in den Mitgliedstaaten erhöht werden.
- Die Bedeutung von Unternehmensübertragungen als Mittel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung neuen Wachstums in etablierten Unternehmen muss anerkannt werden, wobei die ganze Vielfalt von Unternehmensübertragungen zu berücksichtigen ist, unter denen die Nachfolge von Familienunternehmen nur 20–30 % ausmacht. Der Generationswechsel im Unternehmertum, insbesondere in Familienunternehmen, ist eine große Herausforderung in Europa, die in der KMU-Strategie berücksichtigt werden sollte. Die Bedeutung von Familienunternehmen muss bei der Schaffung eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums berücksichtigt werden.
- Die EU-Handelspolitik muss bessere Möglichkeiten für KMU schaffen. Das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ muss zu einem Schwerpunkt der europäischen Handelspolitik und das KMU-Kapitel des Abkommens zwischen der EU und Japan standardmäßig zu einem Bestandteil der EU-Freihandelsabkommen gemacht werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich KMU ihres Recht auf Vorzugsbehandlung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bewusst sind.
C. Finanzierung und Unterstützung von KMU
- Aus der aktuellen COVID-19-Krise müssen entsprechende Lehren gezogen werden. Für den Fall einer globalen Krise muss es einen gemeinsamen, von der EU koordinierten einsatzbereiten Plan für schwere Krisen geben, um deren Auswirkungen auf KMU zu verringern.
- 1. KMU muss eine zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die EU-Unterstützungsprogramme, einschließlich der Bewältigung der Folgen von COVID-19, eine starke KMU-Komponente enthalten.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung im Rahmen des Europäischen Innovationsrates in erster Linie an risikoreiche und potenzialstarke KMU und Innovatoren geht.
- Programme, die für die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung von KMU entscheidend sind, müssen in den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufgenommen werden und ein notwendiges Maß an Finanzierung garantieren. COVID-19-Unterstützungsprogramme sollten auf die Herausforderungen der verschiedenen betroffenen Wirtschaftszweige zugeschnitten sein und die EU-Finanzierung müssen mit nationalen und regionalen Initiativen koordiniert werden. Die Wiederherstellungsfinanzierung muss auch die zusätzlichen Kosten berücksichtigen, die insbesondere KMU bei der Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsvorschriften während und nach der COVID-19-Krise zu tragen haben.
- KMU sind indirekt von den Meldepflichten von Finanzintermediären und größeren Unternehmen betroffen. Darüber hinaus bedeutet COVID-19 eine zusätzliche Belastung, von der insbesondere KMU betroffen sind. Daher sollte es ein Moratorium geben, um sicherzustellen, dass den KMU in der gegenwärtigen Situation keine weitere bürokratische Belastung auferlegt wird, einschließlich eines Moratoriums oder einer Probezeit für die Anwendung der Taxonomie und zusätzlicher Pflichten zur Angabe nichtfinanzieller Informationen.
- Es muss berücksichtigt werden, dass Erhöhungen der Kapitalkosten für KMU zu erschwerten Wachstumschancen und Wettbewerbsnachteilen führen werden. Die Besonderheiten des europäischen Bankenmarktes und der europäischen Finanzierungskultur müssen bei der europarechtlichen Umsetzung der Rahmenvereinbarung Basel III berücksichtigt werden. Die proportionale Bankenregulierung sollte konsequent fortgeführt und der Unterstützungsfaktor für KMU ausgebaut werden.
- Die Kapitalmarktunion muss so schnell wie möglich in Kraft treten. Die Kommission sollte sich um die Schaffung einer KMU-freundlichen Kapitalmarktunion bemühen, und zwar durch verhältnismäßige Börsennotierungs- und Offenlegungsanforderungen für KMU, die Schaffung spezifischer Anreize und die Errichtung spezialisierter KMU-Kapitalmärkte auf Ebene der Mitgliedstaaten. Die Kapitalmarktunion muss auch Mittel zur Finanzierung wachstumsorientierter mittelständischer Unternehmen ab einer Höhe von 100 Mio. EUR mobilisieren. Der öffentlich-private Fonds für erste öffentliche Zeichnungsangebote (IPO) für KMU muss dazu beitragen, die Aufstockung der Mittel zu beschleunigen.
- Die Europäische Investitionsbank muss im Rahmen des Ansatzes der nachhaltigen Finanzierung weiterhin vor allem KMU unterstützen. Auch Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung müssen in der Lage sein, von ökologischen Kapitalmarktfinanzierungen zu profitieren. sie sollten zudem vereinfachten Dokumentationspflichten unterliegen, um entsprechende Investitionen als nachhaltig einstufen zu können.
- Der Zugang von KMU aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu digitalen Technologien und Förderprogrammen muss verbessert werden, da die COVID-19-Krise die entscheidende Rolle dieser Branche für unsere Wirtschaft und unser soziales Leben aufgezeigt hat.
- Um die Rolle der EU in der globalisierten Welt zu stärken, müssen wir das Entstehen von europäischen Spitzenunternehmen begünstigen. Allerdings müssen diese europäischen Spitzenunternehmen auch Chancen für KMU schaffen, zum Beispiel durch die Einbeziehung von KMU in ihre Lieferkette.
- Gegen Zahlungsverzug muss vorgegangen werden, durch Betonung der ordnungsgemäßen Durchsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie, einschließlich der aktiven Nutzung von Vertragsverletzungsverfahren in Fällen, in denen die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird.
- Mitgliedstaaten müssen ermutigt werden, eine Vollstreckungsbehörde zu benennen, welche die Überwachung und ordnungsgemäße Anwendung der Regeln für Zahlungsverzug gewährleistet. Diese Vollzugsbehörde sollte auch befugt sein, Geldbußen und Sanktionen für die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen zu verhängen.
- Der Anteil der KMU an staatlichen Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen muss durch die Sicherung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Aufträgen erhöht werden. Zudem sollten Ausschreibungskriterien vermieden werden, die Anforderungen oder Qualifikationen festlegen, die über die grundlegenden Elemente der ausgeschriebenen Dienstleistung oder Güter, wie Preis, Qualität und Nachhaltigkeit, hinausgehen.
- Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit nationalen Verwaltungen ist anzustreben, um einen europäischen öffentlichen Beschaffungsmarkt zu errichten, der auf mittelgroßen Ausschreibungen basiert, die es KMU ermöglichen, am Beschaffungsprozess teilzunehmen, und auf dem ein echter und fairer Wettbewerb zwischen den Marktakteuren stattfinden kann. Die Zugänglichkeit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung muss für KMU verbessert werden.
- Ein stabiler Euro bedeutet mehr Sicherheit und mehr Wachstumschancen für KMU, was zu mehr Arbeitsplätzen und größerem Wohlstand führt. Die Länder der Eurozone müssen daher die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten und die klaren Verschuldungsgrenzen des Fiskalpakts konsequent befolgen.
- Der Vorschlag für das befristete Instrument SURE, das schnell und effektiv in den am stärksten betroffenen Regionen und Mitgliedstaaten eingesetzt werden muss, ist zu begrüßen.
- Die europäische Sozialpolitik basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip und wird von der EU und den Mitgliedstaaten geteilt. Sozialversicherungssysteme, Mindestlohnregelungen und Rentenbestimmungen müssen weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Durch EU-Regelungen dürfen nationale Schutzstandards, Mitbestimmungsrechte und Sicherheitsniveaus nicht aufgehoben oder untergraben werden. Die EU legt soziale Mindeststandards und Antidiskriminierungsvorschriften fest, verhindert Dumpinglöhne durch das Erlassen von entsprechenden Gesetzen und unterstützt benachteiligte Regionen durch Sozial- und Strukturfonds.