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11. Juli 2020

Mobile Maschinen: Verlängerung der Übergangsfristen für den Motoreneinbau und Verkauf beschlossen

Jens Gieseke (CDU), Berichterstatter der Europäischen Volkspartei (EVP) für das Dossier, freut sich über die Verlängerung der Einbau- und Verkaufsfristen.

„Die Covid-19 Krise hat zu erheblichen Störungen in den Lieferketten, Betriebsschließungen und Kurzarbeit geführt. Mit der Verlängerung der Fristen um zwölf Monate helfen wir vielen Klein- und Mittelständlern jetzt unbürokratisch. Das hätte viel eher geschehen können, wenn die Kommission nicht unnötigerweise so lange gezögert hätte. Es ist ein überfälliger und richtiger Schritt. In der Krise müssen wir dem Mittelstand diesen Spielraum gewähren. Die Verlängerung um zwölf Monate trägt auch der hohen Saisonabhängigkeit der Branche Rechnung. Wir helfen Unternehmen in der Krise, Arbeitsplätze und Standorte zu sichern. Dabei wird kein einziger zusätzlicher Motor, der nicht der neuen Stufe-V entspricht, auf den Markt kommen, da die von der Verlängerung betroffenen Motoren bereits zum 31.12.2018 gebaut sein mussten.“

Norbert Lins, Vorsitzendes des Agrarausschusses, zeigt sich zufrieden mit der Verlängerung:

“Wir haben es geschafft, einen ökologischen und ökonomischen Schaden zu verhindern. Die Verlängerung dieser Fristen um ein Jahr gibt vielen Maschinenbauunternehmen nun Luft zum Atmen. Als EU-Parlament haben wir in der Krise bewiesen, dass wir unbürokratische Hilfen für unsere Industrie leisten können und zugleich noch verhindern, dass gute Motoren verschrottet werden. Fraktionsübergreifend haben wir die rückwirkende Anwendung der Verlängerung durchgesetzt, um das späte Veröffentlichen der Kommission wieder wettzumachen. Dies ist im Sinne der Umwelt und unserer Wirtschaft.”

Schon Ende April hatten die CDU-Abgeordneten Norbert Lins und Jens Gieseke sowie Christine Schneider und Ralf Seekatz Kommissar Breton und Kommissionspräsidentin von der Leyen aufgefordert, die Fristen zügig zu verlängern. Die Kommission hatte ihren Vorschlag dann Anfang Juni veröffentlich.

Abstimmungsergebnis:
Das Europäische Parlament hat die Verlängerung auf Antrag des Umweltausschusses und auf Drängen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Dringlichkeitsverfahren beraten. Im Plenum wurde die Verordnung nun mit 653 zu 17 bei 11 Enthaltungen angenommen.
Die eingereichten Änderungsanträge, die die Retroaktivität der Maßnahme in den Gesetzestext aufnehmen, werden fraktionsübergreifend getragen (alle Fraktionen bis auf GUE/NGL).

Hintergrund:
Die Verordnung 2016/1628 legt die als Stufe V bekannten Grenzwerte für Emissionen von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NRMM) und Traktoren fest. Die Umstellung auf Stufe V ist durch sogenannte Übergangsfristen wirtschaftsverträglich gestaltet. Dadurch wird es Unternehmen ermöglicht, Lagerbestände zu leeren und Produktionsreihen koordiniert zu Ende zu bringen
Zum 30. Juni 2020 ist die Übergangsfrist für die Ausrüstung von NRMM mit Motoren der Kategorien
– NRE im Leistungsbereich <56kW und ? 130 kW und
– für NRG (Generatoren), NRSh (handgehaltene Fremdzündungsmotoren), NRS (Fremdzündungsmotoren), IWP und IWA (Binnenschiffmotoren) im Leistungsbereich 19 ? P < 300, SMB (Motorschlitten) und ATS (ATV/Quads).
ausgelaufen. Am 31. Dezember 2020 läuft die Frist für das Inverkehrbringen von NRMM mit einem Übergangsmotor auf dem Unionsmarkt aus. Die Übergangsfrist für Motoren der Kategorie NRE gilt nur für Gerätehersteller mit einer jährlichen Gesamtproduktion von weniger als 100 Einheiten NRMM.
Die nun vom Europäischen Parlament angenommene Verordnung über die Verlängerung der Übergangsfristen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Frist für die Ausrüstung von NRMM mit Übergangsmotoren (30. Juni 2020) wird rückwirkend um 12 Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Frist für die Marktplatzierung von NRMM mit Übergangsmotoren wird um 12 Monate bis zum 31.12.2021 verlängert.