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12. März 2015

Mindestlohngesetzgebung: Keine Überregulierung zu Lasten von Speditionsunternehmen

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns in Deutschland begann auch die Diskussion über die Anwendung der neuen Gesetzgebung auf ausländische LKW-Fahrer, die Deutschland lediglich durchqueren. Solche Überregulierungen sind jedoch kontraproduktiv.

Mit den im Dezember erlassenen Mindestlohn-Meldeverordnungen werden generell auch ausländische Spediteure verpflichtet, LKW-Fahrern für die bloße Durchreise über deutsche Straßen den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde zu zahlen. Diese Vorgehensweise stellt die Speditionen mit Standort in Deutschland vor erhebliche Probleme. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass durch derartige Überregulierungen unsere Spediteure einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Auch unsere Nachbarländer wie Polen oder Tschechien sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die deutsche Mindestlohnregelung gefährdet.

Die Europäische Kommission hat daher zu Recht ein Pilotverfahren – die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens – gegen die Bundesregierung eingeleitet. Die Regelung ist nicht konform mit geltendem EU-Recht. Die Bundesregierung hat daraufhin Ende Januar den Mindestlohn im Transitverkehr bis zur finalen Klärung der rechtlichen Fragen ausgesetzt. Es ist wichtig, dass wir hier eine europäische Lösung finden.