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19. Juni 2026

Mehr Kreislaufwirtschaft im europäischen Automobilsektor

Am Donnerstag wurde im Plenum über die Altfahrzeuge-Verordnung abgestimmt. Als Berichterstatter des Parlaments freut es mich besonders, dass wir für unseren Kompromiss eine breite Unterstützung aus der Mitte des Hauses erhalten haben. Fahrzeuge sollen künftig so konstruiert werden, dass sie leichter auseinander gebaut, besser repariert und besser recycelt werden können.

Die Einigung zwischen Parlament und Rat, die bereits am 12. Dezember 2025 erzielt wurde, sieht unter anderem erstmals verbindliche Vorgaben für den Einsatz von recyceltem Kunststoff in Neufahrzeugen vor. Nach einer Machbarkeitsstudie der Kommission sollen zudem Recycklatquoten für Aluminium und Stahl festgelegt werden. Das Exportverbot für nicht verkehrssichere Fahrzeuge bleibt bestehen. Gleichzeitig wird die Rückverfolgbarkeit von Fahrzeugen mit ungewissem Verbleib gestärkt, um mehr Fahrzeuge im Wirtschaftskreislauf zu halten.

Das Parlament hat sich dabei erfolgreich für realistische Zielvorgaben eingesetzt, die die Industrie nicht überfordern. Zudem hat es sich gegen die vom Rat geforderten Nachweispflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen stark gemacht und auch die Dokumentationspflichten für die Hersteller reduziert.

Damit hat das Parlament für Rahmenbedingungen gesorgt, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie stärken durch mehr Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und weniger Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten.