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22. Oktober 2021

Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutz-Beihilfen

Dienstag wurde mit Vertretern des Rates und der Kommission über die Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen (CEEAG) debattiert und am Donnerstagnachmittag schließlich darüber abgestimmt. 

Die Leitlinien halten fest, unter welchen Voraussetzungen Klimabeihilfen gewährt werden. Im Hinblick auf den Green Deal soll der Anwendungsbereich neu festgelegt werden. Nun sollen mehr Beihilfen unter anderem in sauberer Mobilität, Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien fließen. Allerdings fallen in anderen Bereichen Beihilfen weg. So sind beispielsweise in Zukunft weniger Unternehmen von der EEG Umlage befreit. Dies stellt die betroffenen Unternehmen vor enorme finanzielle Probleme.

Deshalb bin ich sehr froh, dass es die Überarbeitung der Leitlinien auf die Agenda geschafft hat und somit den unzähligen Anfragen aus Wirtschaft und Gesellschaft Gehör verschafft wurde.  Allerdings muss hier noch weitergegangen werden und es muss einem Entschließungsantrag geben.

Es muss sichergestellt werde, dass Klimaschutz nicht dazu führt, dass Produktion ins weniger regulierte Ausland verlagert wird und Produkte anschließend wieder in die EU importiert werden. Damit ist keinem geholfen: Weder dem Klima, noch den Menschen vor Ort.