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16. September 2022

Lage der KMU

In dieser Woche stand eine Aussprache mit der Europäischen Kommission zur Lage der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf der Tagesordnung. Seit Jahren wiederhole ich meine Forderungen in Reden oder Schreiben an die Kommission. Passiert ist aber leider wenig. 

Weder hat die Kommission den versprochenen KMU-Beauftragten, einen zentralen Ansprechpartner für den Mittelstand, ernannt. Noch hat sie die angekündigte bürokratische Entlastung für den Mittelstand umgesetzt. Theoretisch gilt für die EU-Gesetzgebung die „one in, one out“-Regel. Dabei sollen für jede neue Regulierung Belastungen für Unternehmen ermittelt werden und in ähnlichem Umfang im selben Bereich wegfallen. Praktisch gilt aber derzeit: Zwei neue Rechtsvorschriften rein, eine raus. Bis 2030 droht sogar ein „Fünf rein, eins raus“ – also mehr Papierkram statt weniger.

Das belastet insbesondere unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen überproportional, da sie mit weniger Finanzkraft und Ressourcen ausgestattet sind als große Unternehmen. In Krisenzeiten gilt mehr denn je: Zusätzliche Vorschriften durch EU-Gesetzgebung müssen vermieden werden – der Mittelstand muss dringend entlastet werden.
 
Ich habe die Kommission deshalb aufgefordert, die Sorgen und Belange des Mittelstands wieder in den Fokus ihrer Politik zu stellen und endlich konkrete Antworten auf unsere Forderungen zu geben. Meine komplette Rede im Plenum gibt es hier.