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19. Juni 2020

Investitionen in nachhaltige Finanzprodukte

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche über das neue Gesetz des nachhaltigen Finanzwesens abgestimmt. Bereits im Dezember 2019 hatten sich Parlament und Rat gemeinsam auf die sogenannte Taxonomie bei Finanzprodukten geeinigt.

Zukünftig gibt es einen Kriterienkatalog dafür, was als nachhaltige Investition deklariert werden kann. Eine wirtschaftliche Neuinvestition muss dabei zu einem der sechs festgelegten Umweltziele beitragen, ohne einem der anderen erheblich zu schaden. Die vereinbarten Kategorien müssen im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, dem Pariser Klimaabkommen und der Artenvielfalt sein. Die Europäische Kommission rechnet in den nächsten Jahren mit zusätzlichen Investitionen von ca. 260 Milliarden Euro pro Jahr, damit die aktuellen Klima- und Energieziele bis 2030 erfüllt werden.

Die EVP-Fraktion hat einen klaren europäischen Rechtsrahmen gefordert, um zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs an konkurrierenden Standards für nachhaltige Finanzprodukte kommt. Das würde neue Bürokratie schaffen und manches gesunde Finanzprodukt verhindern. Wir müssen auch insgesamt realistisch bleiben und zur Kenntnis nehmen, dass die Reduktion von Treibhausgasen nicht allein über die Finanzwirtschaft gelenkt werden kann. Europa darf die Chance auf einen Klimaschutz, der funktioniert, nicht verspielen. Bekommen wir es gut hin, dann besteht die Aussicht, dass sich unsere Standards weltweit etablieren.