Handelsvertrag zwischen der EU und Großbritannien
Das Parlament hat mit großer Mehrheit für das Abkommen gestimmt, das die Regeln für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festlegt. Damit ist der Vertrag über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien ratifiziert und kann zum 1. Mai in Kraft treten.
Nach monatelangen, zähen Verhandlungen einigten sich beide Seiten an Heiligabend 2020 auf gemeinsame Regeln in Bereichen wie Fischerei, Justiz, Transport und Energie. Während Großbritannien durch das Abkommen Zugang zum EU-Binnenmarkt erhält, muss es gleichzeitig EU-Standards in Umwelt-, Sozial- und Subventionspolitik einhalten. Durch die Ratifizierung erhält die EU zudem rechtliche Mittel an die Hand, um Verstöße gegen das Austrittsabkommen zu ahnden. So ist es möglich, Teile des Handels- und Kooperationsabkommens auszusetzen oder britische Importe mit Zöllen zu belegen.
Jetzt geht es darum, die Vereinbarungen praktisch umzusetzen. Dabei sind in der viermonatigen Übergangsphase, in welcher das Abkommen bereits vorläufig angewendet wurde, Hindernisse und Komplikationen aufgetreten. Für mich steht fest, dass die britische Regierung noch mehr tun muss, um das Austrittsabkommen sowie das Protokoll zu Irland und Nordirland vollständig umzusetzen. Dies gilt weiterhin als ein Lackmustest für die neue Partnerschaft. Alleingänge der britischen Regierung schaden der konstruktiven Zusammenarbeit. Von britischer Seite darf es keine Überraschungen mehr geben. Nur so kann wertvolles Vertrauen, das es zu Beginn einer Partnerschaft braucht, aufgebaut werden.
Der Austritt der Briten aus der EU bleibt ein historischer Fehler. Das es Boris Johnson gelungen ist, jungen Menschen die Teilnahme am Erasmus+ Programm zu verwehren, schmerzt mich immer noch sehr. Sie werden so um einzigartige Erfahrungen gebracht, die unser Europa ausmachen.