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10. Juni 2022

Grenzausgleich für CO2-Emissionen

Die Klimaschutzziele der EU werden in den kommenden Jahren weiter verschärft. In Nicht-EU-Ländern herrscht hingegen oftmals eine weniger strenge Umwelt- und Klimapolitik. Deshalb besteht ein hohes Risiko, dass CO2-Emissionen dorthin verlagert werden: Entweder verlegen Unternehmen mit Sitz in der EU die CO2-intensive Produktion ins Ausland, um von den dortigen Standards zu profitieren oder Produkte aus der EU werden durch CO2-intensivere Importprodukte ersetzt.
 
Hier setzt das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) an. Es soll die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland verhindern und damit die europäischen und weltweiten Klimaschutzbemühungen unterstützen. Das System sorgt für einen Ausgleich des CO2-Preises zwischen einheimischen Produkten und Importen. Dazu müssen EU-Importeure Zertifikate kaufen, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären.
 
Hierdurch wird sichergestellt, dass die Klimaziele der EU nicht durch eine Auslagerung der Produktion in Länder mit lascher Klimagesetzgebung untergraben werden. Außerdem wird indirekt dazu beigetragen, dass die Produktion in Nicht-EU-Staaten ebenfalls klimafreundlicher wird. Die Abstimmung über das CO2-Grenzausgleichssystem wurde im Zusammenhang mit der Zurückweisung des Emissionshandelssystems verschoben. Hierdurch bleiben vorerst Unsicherheiten für Unternehmen und Drittstaaten bestehen.