Skip to main content
15. Juni 2023

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Diese Woche haben wir im Umweltausschuss über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur abgestimmt. Mit dem Gesetz möchte die EU-Kommission Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU und die darin vorkommenden Arten wiederherstellen.

Das hört sich zunächst gut an. Leider ist das Gesetz aber ein klassischer Fall von „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“. Der Vorschlag der Kommission würde unsere Landwirte zwingen, 10 Prozent ihrer Ackerflächen stillzulegen. Das ist für die CDU/CSU inakzeptabel. Zwangsstillegungen von Flächen führen zu geringeren Ernten pro Hektar und weniger Hektar für den Anbau. In der Folge werden Lebensmittelpreise und Lebensmittelimporte steigen und viele Betriebe aufgeben. Das gefährdet unsere Ernährungssicherheit. Es hilft niemandem, wenn wir Produkte aus Drittländern mit schlechteren Sozial- und Umweltstandards importieren.

Deshalb hat die EVP-Fraktion gefordert, dass die Europäische Kommission das Gesetz zurückzieht und überarbeitet. Wir brauchen einen Vorschlag, der in die Zukunft gerichtet ist, unsere biologische Vielfalt fördert und schützt, unsere Land- Forst- und Fischereiwirtschaft unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft fördert und die Produktion nicht aus Europa verdrängt.

Leider haben wir für diese Position im Umweltausschuss ganz knapp die Mehrheit verfehlt. Durch Stimmengleichstand fand unser Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, zunächst keine Mehrheit. Nach den Regeln des Parlaments wäre dafür eine einfache Mehrheit nötig gewesen. Im Anschluss wurde fast vier Stunden über sämtliche Einzelparagrafen abgestimmt. Aufgrund von Zeitmangel musste die finale Abstimmung über den gesamten Berichtsentwurf noch vor der Schlussabstimmung verschoben werden. Sie wird voraussichtlich am 27.06. stattfinden.

Die Endabstimmung steht noch aus, aber das Ergebnis ist jetzt schon eine deutliche Botschaft für die Kommission und den zuständigen Vizepräsident Frans Timmermans. Jetzt wäre endgültig der Zeitpunkt für die Kommission, das Gesetz zurückzuziehen, auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit für den Vorschlag gibt. Sollte eine Mehrheit wider Erwarten doch zustande kommen, wird die EVP-Fraktion alles daransetzen, den Irrsinn in der Plenarabstimmung zu stoppen.