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1. Dezember 2025

Gefährliche Produkte, riskante Algorithmen: EU zieht klare Grenzen zum Schutz Minderjähriger

Das Europäische Parlament hat diesen Dienstag mit großer Mehrheit den Weg frei gemacht für eine wichtige Verbraucherschutzreform: die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung. Angestoßen bereits 2023, reagiert das Vorhaben auf eine besorgniserregende Entwicklung – zuletzt war jedes fünfte von der EU als gefährlich eingestufte Produkt ein Spielzeug. Das ist, gerade wenn es um Kinder geht, schlicht nicht hinnehmbar.

Die EVP-Fraktion mit Marion Walsmann (CDU) als Berichterstatterin hat sich daher mit Nachdruck für die Überarbeitung der bisherigen Richtlinie eingesetzt. Besonders problematisch sind Billigimporte aus Drittstaaten, vor allem aus China, die häufig über Plattformen wie Temu oder Shein in die EU gelangen. Deutsche Qualitätshersteller sehen sich dadurch seit Jahren unter Druck und warnten immer wieder vor einem „unkontrollierten Treiben“ auf Online-Marktplätzen, das eine ganze Branche in Verruf bringe. Damit setzt die Reform auch wichtige Impulse für faire Wettbewerbsbedingungen und einen sicheren Wirtschaftsstandort Europa.

Mit der neuen Verordnung setzt die EU nun klare Standards, unabhängig davon, in welchem Land ein Hersteller sitzt: Wer Spielzeug in der EU in Verkehr bringt, muss künftig strengere Grenzwerte für chemische Stoffe einhalten, und die Liste verbotener Substanzen wird erheblich erweitert. Untersagt wird etwa die Verwendung von Stoffen, die Hormonsystem oder Atemwege beeinträchtigen, Organe schädigen oder starke Allergien auslösen können. Gleichzeitig werden die Kennzeichnungspflichten verschärft. Ein digitaler Produktpass, meist in Form eines QR-Codes direkt am Spielzeug, soll Behörden, Verbraucherinnen und Verbraucher künftig schnell erkennen lassen, ob das gekaufte Produkt auch sicher ist.

Ware, die jetzt verkauft wird und in vier Wochen unterm Weihnachtsbaum liegen soll, ist von den Neuerungen jedoch noch nicht betroffen. Das Gesetz entfaltet erst mittelfristig volle Wirkung. Hersteller, Händler und Behörden erhalten eine lange Übergangsfrist von 54 Monaten, also viereinhalb Jahren, um sich auf die neuen Vorgaben auch einstellen zu können. Wir im Parlament wollten hier mit 50 Monaten mutiger vorangehen. Jedoch haben die Mitgliedstaaten sich geweigert, dieses Tempo mitzugehen.

Auch der Schutz von Kindern im digitalen Raum stand in dieser Woche im Fokus des Parlaments im Rahmen einer Debatte. Wir sind tief besorgt über die körperlichen und psychischen Risiken, denen Minderjährige online ausgesetzt sind. Besonders manipulative und suchterzeugende Designs sozialer Medien gefährden die Gesundheit junger Menschen – und hier müssen wir als Gesetzgeber endlich klare Grenzen ziehen. Wir fordern deshalb ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien, Videoplattformen und KI-Begleiter. Ein Zugang zwischen 13 und 16 Jahren soll nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern möglich sein. Zudem wollen wir die schädlichsten, suchtfördernden Mechanismen verbieten. Damit stärken wir Eltern, schaffen Orientierung und schützen Kinder wirksam vor riskanten digitalen Strukturen.

Mit der neuen Spielzeugsicherheitsverordnung und den klaren Forderungen zum Schutz Minderjähriger online sendet die EU ein starkes Signal: Gesundheitsschutz, Kindersicherheit und verantwortungsvolle Industrie- und Digitalpolitik gehören zusammen – und dürfen niemals verhandelbar sein.