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19. Dezember 2017

Flugverkehr – Mehr Fairness beim Emissionshandel

Bereits seit 2012 gibt es den Emissionshandel (ETS) auch für den Flugverkehr. Ziel ist die Förderung der Innovationskraft und ein stärkerer Einsatz von CO2-armen Technologien. Allerdings gilt der Emissionshandel im Flugverkehr nur für innereuropäische Flüge. Die Anwendung des ETS auf internationale Flüge aus und in die EU wurde auf Druck der USA, Chinas und anderen Drittstaaten ausgesetzt.

Europa alleine wird das Klima nicht retten können. Es ist daher richtig, dass wir auf ein System setzen, dass innerhalb der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) erarbeitet wird. Man hat der ICAO bis 2023 Zeit gegeben, ihre eigenen emissionsmindernden Maßnahmen global umzusetzen.

Es darf allerdings nicht bei einer bloßen Absichtserklärung bleiben. Wenn bis 2023 kein ICAO-Emissionshandel steht, müssen internationale Flüge mit Start oder Landung in der EU in das EU-System einbezogen werden.