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20. Juni 2025

Fluggastrechte dürfen nicht ausgehöhlt werden – CDU/CSU steht für starken Verbraucherschutz

Seit mittlerweile 21 Jahren gilt in der Europäischen Union das Recht, dass Fluggäste bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden eine Entschädigungszahlung erhalten. Bereits vor 12 Jahren hat die EU-Kommission eine Aktualisierung dieser Fluggastrechte vorgeschlagen. Doch jahrelang blockierten Uneinigkeiten der Mitgliedstaaten jede Veränderung – bis vor kurzem eine kurzfristige Einigung erzielt wurde. Diese kam gegen die Stimme der unionsgeführten Bundesregierung zustande und würde die Rechte der Passagiere deutlich einschränken. Zudem soll die Reform in einem beschleunigten Verfahren durchgesetzt werden. Dem Parlament soll dadurch ein Kompromiss aufgezwungen werden, der klar zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht.

Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament lehnt diese Abschwächung der bestehenden Fluggastrechte entschieden ab. Zudem beschädigt die Herangehensweise des Rates das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Parlament und wird von uns sehr kritisch betrachtet. Wir werden uns nicht dazu drängen lassen, eine Position mit geringen Verbraucherstandards zu akzeptieren. Wir stehen für faire, verlässliche und ausgewogene Regeln, die sowohl den Reisenden als auch den veränderten Bedürfnissen der Luftfahrtindustrie gerecht werden.

Wenn Europa an Glaubwürdigkeit gewinnen will, dann muss es dort handeln, wo die Menschen es direkt spüren – bei ihren Rechten, bei ihrer Mobilität, bei der Gerechtigkeit im Alltag.

Als Abgeordneter setze ich mich daher entschieden für einen wirkungsvollen europäischen Verbraucherschutz ein, der die Fluggäste in den Mittelpunkt stellt, den Wirtschaftsstandort stärkt und unnötige Bürokratie vermeidet. Für mich ist klar, dass es einen ausgewogenen und pragmatischen Ansatz braucht.

Den Link zu meiner Rede finden Sie hier.