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30. April 2021

Fahrgastrechte in Europa gestärkt

Das Europaparlament hat die Rechte von Fahrgästen im Zugverkehr gestärkt. Nach langwierigen Verhandlungen wird die Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr nun angepasst.

Die verbesserten Fahrgastrechte und die geschaffene Klarheit werden dafür sorgen, dass Reisen mit dem Zug noch attraktiver werden. Bahnpassagiere erhalten nun ähnliche Rechte, wie es im Flugverkehr der Fall ist. Fahrgäste können künftig bei einer 100-minütigen Verspätung eine andere Zug- oder Busverbindung nutzen. Dabei anfallende Kosten werden durch das ursprüngliche Bahnunternehmen erstattet. Das schafft Rechtssicherheit für Fahrgäste und Eisenbahnunternehmen gleichermaßen.

Auch für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität wird es Verbesserungen geben. Statt wie bisher 48 Stunden vorher, müssen Anmeldungen für Hilfebedarf nur noch 24 Stunden vorher erfolgen. Es reicht eine Anmeldung für die gesamte Fahrtstrecke. Außerdem werden die Eisenbahnen verpflichtet, ihr Personal für die Betreuung gesondert zu schulen.  Auch die Mitnahme von Fahrrädern im Zug wird deutlich erleichtert. In Zukunft müssen alle Züge mindestens vier Zonen für die Mitnahme von Fahrrädern vorweisen.  Der vor der Covid-19 Krise boomende Fahrradtourismus wird davon sicherlich profitieren. Währenddessen bleiben die Mindestentschädigungen für Verspätungen unverändert – auch wenn das Europaparlament hier mehr gefordert hatte. 

Die neuen Regeln sind ausbalanciert. Eisenbahnunternehmen müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Zugausfälle zahlen, die sie nicht hätten vermeiden können, wie extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Krisen im Gesundheitswesen, einschließlich Pandemien.

Hintergrund:

Die ersten Fahrgastrechte wurden 2007 verabschiedet. Aufgrund vieler nationaler Ausnahmen und einer daraus resultierenden Unklarheit über die Regeln, hat die Europäische Kommission im September 2017 einen neuen Vorschlag vorgelegt. Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich Rat und Parlament im Oktober 2020 vorläufig auf einen Kompromiss einigen. Die Annahme des Trilogergebnisses heute gilt als sicher.