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19. Dezember 2017

Existenzgrundlage der Nordseefischer gerettet – Jens Gieseke (CDU) setzt einfache Fischfangregelungen durch

Brüssel. „Wir haben die Überregulierung der Nordseefischerei abwehren können und den Fischfang in der Nordsee gesichert“, fasst der Europaabgeordnete Jens Gieseke (CDU) nach einem 12-stündigen Verhandlungsmarathon die vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Nordseeplan zusammen.

Als Berichterstatter für die EVP-Fraktionen, der auch die CDU angehört, hatte sich Gieseke von Anfang an für die Interessen der Fischer eingesetzt: „Die Fischerei ist für viele Familien an der Küste Arbeitsplatz und Existenzgrundlage zugleich. Aus diesem Grund dürfen wir hier nicht ideologisch regeln, sondern müssen realistische und flexible Regelungen durchsetzen“, so Gieseke. „Wir konnten schließlich die völlig überzogenen und restriktiven Forderungen der SPD-Berichterstatterin und der Grünen abwehren und einen ausgewogenen Text erreichen. Der Fischfang in der Nordsee darf zukünftig nicht übereilt und grundlos eingeschränkt werden. Für unsere Fischer ist das eine gute Nachricht“, erklärt der Europaabgeordnete die erfolgreiche Durchsetzung seines Hauptanliegens.
Auch die komplexen Regulierungsforderungen der anderen Fraktionen konnten abgewehrt werden: „Der Bewirtschaftungsplan ist jetzt so einfach und unbürokratisch wie möglich. Der Regelkatalog wurde drastisch abgespeckt, so ist beispielsweise klar geregelt, welche Zielarten in der Nordsee befischt werden. Solch unbürokratische Regelungen sind insbesondere für die meist kleinen Fischereibetriebe überlebenswichtig“, hält der verantwortliche CDU-Mann fest.

Der Nordseeplan wurde im Sommer 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und ist der erste umfassende Bewirtschaftungsplan für dieses Meeresbecken. Ziel ist eine ausgewogene und nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände und damit konstante Fangmöglichkeiten für den Fischereisektor. Der gestern vereinbarte Text muss jetzt noch durch das Plenum des Europäischen Parlaments und anschließend durch den Rat bestätigt werden.