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12. März 2015

EVP gegen allgemeines Recht auf Abtreibung

In dieser Woche haben wir im Parlament über einen Bericht zur Gleichberechtigung aber auch zu einem allgemeinen Recht auf Abtreibung abgestimmt. Die Abstimmung zum sogenannten Tarabella-Bericht hat viele Menschen sehr beschäftigt. In den vergangenen Tagen erreichten mich tausende Nachrichten von besorgten Bürgern, die mich gebeten haben, den Vorschlag auf ein allgemeines Recht auf Abtreibung abzulehnen. Ich teile diese Bedenken und habe mich daher entschlossen, gegen den Tarabella-Bericht zu stimmen.

Zwar enthält der Tarabella-Bericht gute Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern; Gewalt gegen Frauen, Zwangsprostitution, Altersarmut, die bestehende Lohnlücke zwischen den Gehältern von Männern und Frauen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige Themen.

Leider betraf ein wesentlicher Teil des Berichts jedoch auch die Forderung eines allgemeinen Rechts auf Abtreibung. Ich lehne einen leichteren Zugang zur Abtreibung ab; wir müssen das ungeborene Leben schützen. In dieser Frage bin ich nicht bereit, Kompromisse zu machen. Die Möglichkeit zur Abtreibung haben wir bereits intensiv auf nationaler Ebene debattiert. Nach dem Subsidiaritätsprinzip liegt die Zuständigkeit hier allein bei den Mitgliedstaaten.

Andere Fraktionen haben darauf bestanden, das allgemeine Recht auf Abtreibung in dem Bericht zu verankern. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt. Darauf haben wir uns als EVP-Fraktion zuvor geeinigt.

Dennoch gelang es uns als EVP-Fraktion nicht, uns gegen die anderen Parteien im Parlament durchzusetzen. Mit 441 Ja-Stimmen, 205 gegen und 52 Stimmenenthaltungen wurde der Bericht von Marc Tarabella am 10. März im Straßburg verabschiedet. Ich hätte mir von den anderen Parteien mehr Weitsicht gewünscht.