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7. September 2022

EU-Kommission zur Afrikanischen Schweinepest

Im August hatten der Europaabgeordnete Jens Gieseke und der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides angeschrieben und sie aufgefordert, die Überwachungsfrist zum Fall der Afrikanischen Schweinepest in Emsbüren deutlich zu verkürzen.

Jetzt hat die EU-Kommissarin auf den Brief geantwortet. Die Kommission lehnt darin eine deutliche Verkürzung ab und teilt mit, dass sie als neues Fristende den 5. Oktober im Standing Committee vorschlagen wird.

Jens Gieseke meint dazu: “Das Ergebnis ist ernüchternd. Das reicht nicht aus. Das hilft zu wenig. Klar ist aber auch: Jeder Tag zählt. Und insofern waren die Bemühungen aller Akteure in diese Richtung wichtig. Es gibt aber aus meiner Sicht keinen guten Grund, die Überwachungszone jetzt noch über vier Wochen aufrecht zu erhalten. Die EU-Kommission muss sich Ignoranz vorwerfen lassen. Gesundheitskommissarin Kyriakides spricht mit keinem Wort die Schlachtproblematik und das wachsende Tierleid an. Das wirft ein schlechtes Licht auf die Arbeit der EU-Kommission. Aussitzen ist doch keine verantwortliche Lösung in dieser dramatischen Situation.”

Die Antwort der Kommission im Wortlaut:

Honourable Mr Gieseke and Mr Stegemann,

I would like to thank you for your letter of 18 August 2022, requesting support for the reduction of the duration of the quarantine restrictions for farms within regionalised zones due to outbreaks of African Swine Fever (ASF) in Lower Saxony, Germany.


As you know, ASF is a serious threat – a deadly virus for domestic and feral pigs. It remains an urgent challenge and measures such as regionalisation are key to address the disease and contain the situation on the ground, especially during the summer peak season of the disease.


The Commission, in close coordination with the Member States authorities, adopts ASF regionalisation measures based on EU legislation and with a cautious and science-based approach. These measures are necessary to prevent and control the spread of the disease, to eradicate it and to provide solid guarantees to other Member States and trading partners. This regionalisation tool allowed the EU to limit the impact of the disease control and containment measures on the EU internal market by safeguarding both, trade from ASF–free areas within the EU to other Member States and exports to third countries.


Delegated Regulation (EU) 2020/687 provides for establishment of the protection and surveillance zones following an outbreak of ASF in domestic pigs in a previously free zone restricted zones. In addition, the World Organisation for Animal Health (WOAH, founded as OIE) sets international standards1 and their Terrestrial Code foresees a minimum period of three months for the recovery of free status (see Article 15.1.7.) provided some conditions are met. This is the basis for setting the date, after consultation and in agreement with the German Competent Authority.


According to the information received from the German competent authorities, the control measures in the protection and surveillance zone have indeed been carried out without undue delay since the start of the outbreak, in order to avoid spreading of the disease. However, we also need to take into account the overall worrying ASF epidemiological situation in Germany, and the fact that we are in the midst of the ASF high season. Notwithstanding optimum implementation of eradication measures, further spread of ASF cannot be predicted or excluded. Therefore, the surveillance measures in place need to be maintained for an appropriate length of time to ensure absence of the disease, in line with international and EU standards. As regards the request we received on 23/08/2022 from the German Competent Authorities to reduce the duration of the ASF restrictions in Lower Saxony, we have evaluated the additional information received and, pending a presentation by the German Competent Authorities at the PAFF Standing Committee mid-September and the later confirmatory vote by that Standing Committee, propose to reduce the period for regionalisation by 9 days (from current 14 October to 5 October), which is exactly three months after the completion of preliminary cleaning and disinfection measures in the affected establishment.


In relation to your specific concerns as regards movement restrictions for pig commodities within the restriction zones, I invite you to liaise further with the German competent authorities in order to find any appropriate and feasible option referred in the EU legislation to manage and relieve the negative impact for pig farmers.


We remain at your disposal for further exchanges on this important topic and my services are always available for dialogue with representatives of the affected sector in Lower Saxony.


Yours sincerely,


Stella Kyriakides, Member of the European Commission

Brief der Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides an Jens Gieseke MdEP und Albert Stegemann MdB

Den Brief gibt es hier in einer deutschen “Arbeitsübersetzung”

Sehr geehrter Herr Gieseke, sehr geehrter Herr Stegemann,

ich möchte Ihnen für Ihr Schreiben vom 18. August 2022 danken, in dem Sie um Unterstützung für die Verkürzung der Dauer der Quarantänebeschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der regionalisierten Zonen aufgrund von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen, Deutschland, bitten.

Wie Sie wissen, ist die ASP eine ernsthafte Bedrohung – ein tödliches Virus für Haus- und Wildschweine. Sie stellt nach wie vor eine drängende Herausforderung dar, und Maßnahmen wie die Regionalisierung sind der Schlüssel zur Bekämpfung der Seuche und zur Eindämmung der Situation vor Ort, insbesondere während der sommerlichen Hochsaison der Seuche.

Die Kommission verabschiedet in enger Abstimmung mit den Behörden der Mitgliedstaaten ASP-Regionalisierungsmaßnahmen auf der Grundlage der EU-Gesetzgebung und mit einem vorsichtigen und wissenschaftlich fundierten Ansatz. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und zu kontrollieren, sie zu beseitigen und den anderen Mitgliedstaaten und Handelspartnern solide Garantien zu bieten. Mit diesem Regionalisierungsinstrument konnte die EU die Auswirkungen der Seuchenbekämpfungs- und -eindämmungsmaßnahmen auf den EU-Binnenmarkt begrenzen, indem sowohl der Handel aus ASP-freien Gebieten innerhalb der EU in andere Mitgliedstaaten als auch die Ausfuhren in Drittländer geschützt wurden.

Die delegierte Verordnung (EU) 2020/687 sieht die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen nach einem Ausbruch der ASP bei Hausschweinen in einer zuvor freien Zone vor. Darüber hinaus legt die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, gegründet als OIE) internationale Standards fest, und ihr Terrestrial Code sieht einen Mindestzeitraum von drei Monaten für die Wiedererlangung des freien Status vor (siehe Artikel 15.1.7.), sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies ist die Grundlage für die Festlegung des Datums nach Konsultation und im Einvernehmen mit der zuständigen deutschen Behörde.

Nach den Angaben der zuständigen deutschen Behörden wurden die Bekämpfungsmaßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone seit Beginn des Ausbruchs tatsächlich unverzüglich durchgeführt, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Wir müssen jedoch auch die insgesamt besorgniserregende epidemiologische Situation der ASP in Deutschland und die Tatsache berücksichtigen, dass wir uns mitten in der ASP-Hochsaison befinden. Trotz optimaler Umsetzung der Tilgungsmaßnahmen kann eine weitere Ausbreitung der ASP nicht vorhergesagt oder ausgeschlossen werden. Daher müssen die bestehenden Überwachungsmaßnahmen für einen angemessenen Zeitraum beibehalten werden, um sicherzustellen, dass die Seuche im Einklang mit den internationalen und EU-Standards nicht mehr auftritt. Was den am 23.08.2022 bei uns eingegangenen Antrag der zuständigen deutschen Behörden auf Verkürzung der Dauer der ASP-Beschränkungen in Niedersachsen betrifft, so haben wir die eingegangenen zusätzlichen Informationen ausgewertet und schlagen in Erwartung einer Präsentation der zuständigen deutschen Behörden im Ständigen Ausschuss des PAFF Mitte September und der späteren bestätigenden Abstimmung durch diesen Ausschuss vor, den Zeitraum für die Regionalisierung um 9 Tage zu verkürzen ( von derzeit 14. Oktober auf 5. Oktober), was genau drei Monate nach Abschluss der vorläufigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb ist.

Was Ihre spezifischen Bedenken hinsichtlich der Verbringungsbeschränkungen für Schweine innerhalb der Restriktionszonen betrifft, so fordere ich Sie auf, sich weiter mit den zuständigen deutschen Behörden in Verbindung zu setzen, um eine geeignete und praktikable Option zu finden, die in den EU-Rechtsvorschriften genannt wird, um die negativen Auswirkungen für die Schweinehalter zu bewältigen und zu mildern.

Wir stehen Ihnen für einen weiteren Austausch zu diesem wichtigen Thema zur Verfügung und meine Dienste stehen jederzeit für einen Dialog mit Vertretern des betroffenen Sektors in Niedersachsen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Stella Kyriakides

eigene Arbeitsübersetzung – Brief der Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides an Jens Gieseke MdEP und Albert Stegemann MdB

Hier der Brief der Abgeordneten an die Kommissarin im Wortlaut

Sehr geehrter Frau Kommissarin Kyriakides,

mit den Fällen im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) und im Landkreis Emsland (Niedersachsen) im Haustierbestand ist die Afrikanische Schweinepest in Deutschland auch in Bundesländern mit größeren Schweinebeständen angekommen. Gerade für das westliche Niedersachsen, das wir politisch vertreten und um deren regionale, klein-bäuerliche Struktur wir uns große Sorgen machen, sind die Auswirkungen einschneidend.

Um die ASP wirksam zu bekämpfen, wurden unverzüglich alle in der De-legierten Verordnung (EU) 2020/687 gefassten Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest umgesetzt. Zudem wurden gerade in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim in den letzten Jahren umfassende Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um bestmöglich auf einen ASP-Fall vorbereitet zu sein. Dieser Einsatz aller Akteure vor Ort hat schnell Wirkung gezeigt. Die Region ist nach der Endreinigung und Desinfektion am 5. Juli faktisch frei von der Afrikanischen Schweinepest. Neue Fälle nicht sind aufgetreten. Die Vorgaben haben sich daher grundsätzlich bewährt.

Gleichwohl soll die Überwachungszone gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1189 der Kommission bis Mitte Oktober gelten. Da regional keine weiteren ASP-Fälle aufgetreten sind und erkennbar keine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest stattgefunden hat, haben das Land Niedersachsen und das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei der Europäischen Kommission beantragt, die Sperrzone aufheben zu dürfen.

Zugleich zeigt der Fall jedoch auch, dass die aktuellen rechtlichen Vor-gaben, insbesondere die zur Verbringung von frischem Fleisch von Schweinen aus der Schutzzone und der Überwachungszone vom Schlachtbetrieb zur Zerlegung und zur Behandlung/ Verarbeitung in Ver-bindung mit der Dauer der Schutz- und Überwachungszonen, zu massiven praktischen Problemen zur Gewährleistung des Tierwohls aus den Höfen und des Erhalts hochwertiger tierischer Erzeugnisse führen.

Eine Evaluierung im Umgang der rechtlichen Vorgaben in der Praxis und eine punktuelle Überprüfung der rechtlichen Vorgaben scheinen uns da-her zweckmäßig. Konkret seien hier folgende Beispiele genannt:

Derzeit soll die Überwachungszone 100 Tage bis Mitte Oktober gelten. Dabei sieht die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 in Art. 55 i.V.m. Anhang XI einen Zeitraum von 30 Tagen vor. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt bei ASP in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen lie-gen. Bereits die 30 Tage enthalten damit einen erheblichen Sicherheitszuschlag. Dennoch wird die Dauer der Sperrzone regel-mäßig auf 3 Monate verlängert, was in der Praxis zu erheblichen Tierschutzproblemen führt.

Als risikomindernde Behandlung werden für Fleisch die Verfahren nach Anhang VII der besagten Verordnung anerkannt. In der Praxis führen diese Maßnahmen jedoch zu enormen Herausforderungen bei der anschließenden Verwendung als Lebensmittel. Hier bitten wir eindringlich darum, dass auf wissenschaftlicher Basis überprüft wird, ob und wenn ja welche risikomindernde Behandlung künftig ebenfalls zum Einsatz kommen könnten, die im Einklang mit der Bekämpfung der ASP stehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch im Namen aller Akteure vor Ort, darauf hinweisen, dass die noch für lange Zeit angedachte Aufrechterhaltung der Überwachungszone, obwohl keine Gefahr mehr be-steht, die lokalen Versorgungsstrukturen erheblich gefährden. Die land-wirtschaftlichen Betriebe sind massiv von der Überwachungszone betroffen. Die lokalen Betriebe können diese finanzielle Belastung nicht länger schultern. Hinzu kommen perspektivisch neue Problemlagen, da das Transportverbot innerhalb der Sperrzone und die damit verbundene Auslastung der Ställe mit Blick auf das Tierwohl große Sorgen bereitet. Je länger die Überwachungszone angeordnet bleibt, desto stärker wird die lokale Erzeugung und Versorgung aufs Spiel gesetzt, also genau das, was wir in Europa im Sinne einer regionalen und nachhaltigen Landwirtschaft stärken wollen. Die derzeit stark anziehenden Schweinepreise im europäischen Binnenmarkt deuten zugleich an, dass diese Fragestellung nur nicht von regionaler, sondern auch nationaler und europäischer Be-deutung im Hinblick auf die heimische Selbstversorgung ist.

Sehr geehrte Kommissarin, wir möchten Sie ersuchen, den Antrag auf eine Verkürzung der ASP-Sperrfrist im Landkreis Emsland kurzfristig zuzustimmen und zugleich mittelfristig auf Lösungen hinzuwirken, wie die Bekämpfung der der Afrikanischen Schweinepest noch besser in Einklang mit anderen zentralen Schutzgütern zu bringen ist.

Hierzu laden wir Sie herzlichst nach Niedersachsen ein, um Ihnen die Situation der heimischen Landwirte zeitnah persönlich schildern. Bitte machen Sie sich ein Bild der Lage vor Ort. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir herzlichst darum, Ihnen die Situation mit Vertretern der Behörden und des landwirtschaftlichen Berufsstands zeitnah in Brüssel schildern zu dürfen.Aufgrund der Thematik haben wir uns erlaubt, ihren Kollegen, EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski, ebenfalls eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen.

Für Ihre Unterstützung in der Sache danken wir Ihnen bereits heute.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Stegemann, Mitglied des Deutschen Bundestages
Jens Gieseke, Mitglied des Europäischen Parlaments

Brief von Jens Gieseke MdEP und Albert Stegemann MdB an die Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides

Foto: © European Union, 2022