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29. April 2019

„Deutschland braucht ein starkes Europa“ IHK-Mittagsgespräch mit Jens Gieseke

„Als exportorientiertes Land im Herzen des Kontinentes müssen wir alles daransetzen, dass Europa wirtschaftlich stark und global wettbewerbsfähig bleibt.“ Mit diesem klaren Bekenntnis zu Europa und zur EU eröffnete IHK-Vizepräsident Heinrich Koch das IHK-Mittagsgespräch in Osnabrück mit Jens Gieseke, dem Kandidaten der CDU für das Europaparlament.

Gieseke machte deutlich, dass es die Vorteile der EU nur gebe, wenn man auch Verantwortung übernehme. „Es gibt keinen Handelsvorteil, wenn man die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht akzeptiert. Es gibt keinen Binnenmarkt, wenn man die Regeln der EU nicht will“, erläuterte er auch mit Blick auf Großbritannien, das den Ausstieg aus der EU anstrebt.
Allerdings sprach er auch Handlungsbedarf in den europäischen Gremien an. „Wir müssen nicht jedes Detail regeln, sondern uns auf wichtige Themen konzentrieren“, meinte Gieseke, der seit 2014 EU-Parlaments-Abgeordneter ist und vorher im EU-Verbindungsbüro des Flughafenverbands ADV Erfahrungen auf dem europäischen Parkett gesammelt hatte. Er habe unter anderem im Parlamentskreis Mittelstand immer für eine ehrliche Folgenabschätzung und für weniger bürokratische Vorgaben plädiert.
Abschließend appellierte er für eine breite Beteiligung an der Europawahl. „Es gibt einige, die das Projekt von Frieden, Freiheit und Wohlstand kaputt machen wollen. Wer Zukunft will, der wählt am 26. Mai die demokratischen Parteien ins Parlament“, so Gieseke. Die Zukunft für Deutschland könne wirtschaftlich, sicherheitspolitisch, aber auch in Klima- und Umweltfragen nur in einer Mitgliedschaft in einer starken EU liegen. „Es ist besser, Europa einhundert mal zu reformieren, als einmal auszusteigen“, so Gieseke.
In der Diskussion wurde deutlich, dass der Wirtschaft ein funktionierender Binnenmarkt wichtig ist. „Der Abbau von bürokratischen Hürden muss dabei im Vordergrund stehen. Manches geht hier in die falsche Richtung“, betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf und wies auf die so genannte A1-Bescheinigung hin. Diese diene als Nachweis dafür, dass entsandte Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften im Herkunftsland unterliegen. Sie finde in der Praxis allerdings auch schon Anwendung, wenn der Firmenwagen jenseits der Grenze nur kurz aufgetankt werde. „Solche bürokratischen Meldepflichten laufen der Idee des EU-Binnenmarktes zuwider“, so Graf.