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17. Februar 2017

Den Terror bekämpfen

Die Terroranschläge in Brüssel, Paris, Nizza oder Berlin haben uns alle tief getroffen und gezeigt, dass Sicherheit in Europa nicht selbstverständlich ist. Sie haben uns auch aufgezeigt, dass die Kooperation zwischen den Nationalstaaten, insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung, verbessert werden muss. Konsequenterweise hat das Europaparlament nun ein Gesetz verabschiedet, welches genau diese Anliegen in Angriff nimmt.

Durch ein vereinheitlichtes und kohärentes Strafrecht werden Straftatbestände wie Ausbildung, Rekrutierung und Finanzierung im Zusammenhang mit Terrorismus in allen Mitgliedstaaten etabliert und für Polizei und Justizbehörden ein adäquates Mittel zur Terrorismusabwehr geschaffen. So wird beispielsweise die Ausreise zu terroristischen Ausbildungszwecken in Konfliktgebiete wie Syrien unter Strafe gestellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Zum ersten Mal werden die Staaten verpflichtet, relevante Informationen auszutauschen, wenn diese dazu beitragen können, Anschläge zu verhindern oder Ermittlungen zu unterstützen.

Der Fall des Berliner Attentäters zeigt auf, dass eine lückenlose Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten bei der Terrorbekämpfung enorm wichtig ist. Deswegen begrüße ich die Anti-Terrorrichtlinie zur Verteidigung der freiheitlichen Grundrechte und der Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa und freue mich besonders, dass auch für Opfer von Anschlägen verpflichtende Unterstützungsmaßnahmen festgeschrieben wurden.