Delegierter Rechtsakt zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren
Im Rahmen einer Änderung der Tierarzneimitteverordnung aus dem Jahr 2019 musste die Kommission Kriterien vorlegen, die bestimmen, welche kritischen Antibiotika in Zukunft nur dem Menschen vorbehalten sind. Diese Reserveantibiotika dürfen dann nicht mehr bei der Behandlung von Tieren eingesetzt werden.
Der Vorschlag der Kommission wurde gemeinsam mit den Europäischen Behörden EMA (Europäische Arzneimittelagentur) und EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) auf Basis von WHO und OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) entwickelt und beruht auf fundierten wissenschaftlichen Kenntnissen.
Eigentlich ist eine Debatte dazu im Parlament nur notwendig geworden, weil es einen Einspruch dazu von Martin Häusling (Grüne/EFA) gegeben hat. In seinem Einspruch hat er eine weitere Verschärfung des Kommissionsvorschlags gefordert. Die EVP-Fraktion und auch ich sind der Auffassung, dass dieser Einspruch eine weitere Verzögerung in dem Kampf gegen Resistenzen ausgelöst hätte. Ich bin klar der Meinung, dass die Veränderungen der Kommission angenommen werden sollten.
Der Vorschlag der Kommission ist wichtig und richtig, nicht zuletzt, um eine Verzögerung bei diesem wichtigen Thema zu verhindern und endlich der Gefahr von Multiresistenzen in der Bevölkerung entgegenzuwirken.
Deshalb bin ich sehr froh, dass die EVP Fraktion gegen den Einspruch gestimmt hat und der Antrag der Grünen damit abgelehnt wurde. Somit kann der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen aufgenommen werden.