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20. März 2020

Corona-Virus in Deutschland

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen, Ansprechpartner und hilfreiche Links zu finanziellen Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten. Bewahren Sie Abstand, waschen Sie sich regelmäßig die Hände und vermeiden Sie soziale Kontake, wo immer es möglich ist. Bleiben Sie gesund!

Die Europäische Kommission koordiniert die Anstrengungen zur Bewältigung der Coronakrise, die durch nationale Maßnahmen ergänzt werden. Folgende Maßnahmen können Unternehmen in Niedersachsen, insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen helfen.

Kommission – Finanzpaket

Garantien aus EU-Haushalt erleichtern Kreditvergabe vor Ort

  • 1 Mrd. Euro Garantien werden aus dem EU-Haushalt für den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.
  • 100.000 europäische KMU und kleinere Midcap-Unternehmen sollen auf diese Weise mit etwa 8 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden.
    • Erweiterung auf 20 Mrd. Euro und 150.000 Unternehmen möglich
  • Dadurch erleichterte Kreditvergabe von Bürgschaftsbanken und Hausbanken an KMU und Midcaps

Angepasster Rahmen für staatliche Beihilfen

Die Mitgliedsstaaten bekommen vorrübergehend mehr Spielraum bei der Vergabe von Beihilfen an Unternehmen. Mit staatlichen Beihilfen kann durch

  • direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen,
  • subventionierte staatliche Garantien für Bankkredite und
  • öffentliche und private Kredite mit subventionierten Zinssätzen

mehr Liquidität an Endkunden, insbesondere KMU, gelenkt werden.

Forschung

Die Kommission fördert KMU, die an Corona-relevanten Innovationen forschen:

  • Kurzfristige Finanzierungsrunde (164 Mio. Euro) des Europäischen Innovationsrates für KMU und Start-Ups bis 18. März 2020
  • Angebot, die Forschung des Tübinger Midcaps CureVac (Impfstoff-Entwickler) in Höhe von bis zu 80 Mio. Euro zu unterstützen

Europäische Investitionsbank und Europäische Zentralbank

Auch die Europäische Investitionsbank-Gruppe hat ein Finanzpaket vorgelegt (40 Mrd. Euro). Es umfasst u.a.:

  • Ausgewiesene Liquiditätslinien an Banken, um eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 10 Mrd. Euro zur Sicherung von Betriebskapital in KMU und Midcaps sicherzustellen
  • Spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABS), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, um weitere 10 Mrd. Euro an Unterstützung zu mobilisieren

Die EZB führt zielgerichtete langfristige Refinanzierungsgeschäfte durch, um dem europäischen Finanzsystem insgesamt mehr Liquidität bereitzustellen.

  • Gleichzeitig lässt die Bankenaufsicht leichtere Kapitalanforderungen für Banken zu, damit Banken infolge der Erleichterungen die Wirtschaft stützen.

EU hilft so Deutschland beim „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“

National: Liquiditätshilfen für Unternehmen

  • Einen Überblick über aktuelle Maßnahmen finden Sie hier. Die Hotline des BMWi für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus ist telefonisch unter: 0 30 18651515 zu erreichen.
  • Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme mit Garantievolumina von mindestens 460 Mrd. Euro nutzen. Die Leistungen der KfW finden Sie hier. Die Hotline der KfW ist telefonisch unter: 0800 539 9001 zu erreichen.
  • Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen. Anträge über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

National: Steuererleichterungen

Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert.

  • Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden.
  • Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt.
  • Steuervorauszahlungen können leichter bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer angepasst werden.
  • Musterschreiben für Steuererleichterungen der IHK-München

Grundsätzlich ist das örtlich zuständige Finanzamt bei steuerlichen Fragen zuständig. Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden (z.B. Energie- und Luftverkehrsteuer), gibt es hier. Weitere Informationen stehen auch beim Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung.

National: Kurzarbeitergeld

Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstatt. Dies gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen. Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Ansprechpartnerin ist die örtliche Agentur für Arbeit. Die Hotline zu Kurzarbeitergeld ist unter 0 800 45555 20 zu erreichen.

National: Exportwirtschaft

  • Für die Exportwirtschaft können Exportkreditgarantien ausgesprochen werden. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline +49 (0) 40/8834 9099, Service: +49 (0) 40/8834 9000, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de

National: Weitere Maßnahmen für KMU

  • Bundes- und Landesregierungen haben eine Vielzahl weiterer Erleichterungen beschlossen. Dazu gehören u.a. die Aussetzung der Insolvenzpflicht, eine unbürokratische Verlängerung verschiedener Genehmigungen (u.a. für Spezialtransporte, diverse Zulassungen).  Ansprechpartner und Infostellen bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und regionalen Wirtschaftsförderungsstellen.
  • Ein Solidaritätsfonds von 40 Mrd. Euro für selbstständige Kleinstunternehmer soll unbürokratisch helfen. 10 Mrd. Euro des Fonds sollen direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Mann-Betriebe und Kleinstunternehmen sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro werden als Darlehen vergeben. Umsatzeinbußen können schnell überbrückt werden, weil die Bedarfsprüfung erst im Nachhinein erfolgt.

Niedersachsen – Wirtschaftsbezogene Informationen

  • Wirtschaftsbezogene Informationen zur aktuellen Unterstützung in Niedersachsen gibt es hier.
  • Informationen zu Auswirkungen auf die Wirtschaft
    • 0511 120 5757
  • Informationen für Unternehmen in Schwierigkeiten
    • 0511 120 8404 Ansprechpartnerin: Frau Renk
  • Informationen zu Landesbürgschaften
    • 0511 120 8404 Ansprechpartnerin: Frau Renk

Fördermöglichkeiten durch die NBank

  • Die NBank plant zurzeit die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann.
  • Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro.
  • Mehr Informationen gibt es hier oder unter der Hotline 0511 30031 333.

Generelle, weiterführende Links

Notfallnummern und Ansprechpartner:

Corona-Hotlines des Bundes

  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon)
    • 030/346 465 100
  • Verdachtsfälle wenden sich an ärztlichen Bereitschaftsdienst
    • 116 117
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    • 0800/011 77 22
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
    • Behördennummer 115
  • Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention
    • 030/340 60 66 – 03
  • Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
  • Gebärdentelefon (Videotelefonie)