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30. April 2020

Gieseke: „Kommission steht am Spielfeldrand“

Brüssel. Bei der gestrigen Verkehrsministerkonferenz haben sich zwölf Mitgliedstaaten für eine Gutscheinlösung bei der Erstattung von Flugtickets ausgesprochen. Auch der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke (CDU), Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments spricht sich für die Einführung solcher Gutscheine aus.

„Ich habe mich gemeinsam mit Kollegen bereits Mitte April mit einem Brief an die Kommission gewandt. Darin haben wir die zügige Einführung einer solchen Gutscheinlösung gefordert – mit staatlicher Absicherung, Härtefallregelung und zusätzlichen Anreizen für die Kunden. Davon profitieren Verbraucher und Fluglinien“, so Gieseke.

Bis jetzt stellt sich die Kommission jedoch vehement gegen eine Lockerung der europäischen Kompensationsregelungen. Dabei haben einige Mitgliedsstaaten – zum Beispiel die Niederlande – es ihren Airlines schon erlaubt, die Kostenerstattung nur noch über Gutscheine abzuwickeln. Fragen, ob diesen Ländern nun Vertragsverletzungsfahren drohen, ließ die Kommission jedoch unbeantwortet.

Jens Gieseke kritisiert die Haltung der Kommission scharf: „Wir laufen Gefahr, dass ein nationaler Flickenteppich entsteht. Die Kommission verkennt den Ernst der Lage und steht am Spielfeldrand statt aktiv eine europäische Lösung zum Wohl der Verbraucher und Unternehmen zu entwickeln. Wer langfristig das Wohl der Verbraucher im Sinn hat, muss nun kurzfristig etwas für die Liquidität der Unternehmen tun.“

Hintergrund:
In Expertenkreisen gibt es bereits seit längerem eine intensive Debatte darüber, wie den europäischen Airlines in der Corona-Krise am besten geholfen werden kann. Immer wieder wird dabei die Streichung der monetären Kompensation und die Einführung von Gutscheinen zur Erstattung von ausgefallenen Flügen diskutiert. Auch bei der Videokonferenz der Verkehrsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde intensiv über die Vor- und Nachteile einer solchen Gutscheinlösung debattiert. Nach derzeit geltendem EU-Recht (VO (EC) 261/2004) haben Kunden, deren Flüge von Seiten der Airlines gecancelt werden, den Anspruch auf Ersatzbeförderung oder auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen. Im Zuge der Corona-Krise kommt es nun zu massiven Ausfällen und die rechtmäßigen Forderungen der Kunden nach Erstattung stellen die Airlines vor ein ungeahntes Liquiditätsproblem.

Zur Frage der Gutscheinlösung für Fluggesellschaften siehe auch das Statement von Jens Gieseke in der Sitzung des Verkehrsausschusses.

Foto: © Christiane Lang