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20. September 2019

Brexit Follow-Up

In dieser Woche debattierten wir mit Brexit-Chefverhandler Michel Barnier über die aktuelle Lage hinsichtlich des EU-Austritt des Vereinigten Königreichs. Diskutiert wurde über die möglichen Auswirkungen eines “No-Deal-Brexit” und die Bedingungen, unter denen das Parlament eine weitere dritte Verlängerung der Frist nach Artikel 50 unterstützen würde. Ein No-Deal-Austritt würde die Chancen auf ein künftiges Abkommen EU-Großbritannien enorm verschlechtern. Eine Fristverlängerung könne es nur geben, wenn sich die Lage in Großbritannien tatsächlich neu sortiert. Bislang sorgt der neue Premierminister Boris Johnson allerdings für mehr Verwirrung und Chaos als für Ordnung. Bis zum EU-Gipfel Mitte Oktober muss das weitere Verfahren geklärt sein.

Das Parlament machte mit seiner Entschließung zum Brexit nochmal sehr deutlich: Es steht einem möglichen Antrag auf Fristverlängerung von britischer Seite positiv gegenüber, solange dies gut begründet ist. Mögliche Gründe wären Neuwahlen, ein zweites Referendum, die Rücknahme des Artikel-50-Antrags oder die Ratifizierung des Austrittsabkommens.
 
Die drei Schwerpunktthemen des Austrittsabkommens – die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens, die Rechte der EU-Bürger und der britischen Bürger, sowie die Vermeidung einer harten Grenze in Irland – sind die Vorbedingungen für ein späteres Handelsabkommen mit Großbritannien. Dieses muss nicht nur vom Europaparlament, sondern auch von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Für den Fall eines No-Deal-Brexit wird das Europaparlament keinem späteren Abkommen Großbritanniens mit der EU zustimmen, solange nicht die britische ‚Schlussrechnung‘ bezahlt ist.