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20. Juni 2025

Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Das Europäische Parlament setzte in dieser Woche ein klares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern. Die aktualisierte Gesetzgebung zielt darauf ab, Kinder besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen – insbesondere im digitalen Raum, wo sich Bedrohungen rasant weiterentwickeln. Der rechtliche Rahmen soll an die neue Realität angepasst werden: Die Richtlinie greift gezielt Lücken im Umgang mit Missbrauchsdarstellungen auf – insbesondere in Bezug auf Inhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.

Die neue EU-Richtlinie legt europaweit verbindliche Mindestvorschriften für die Definition und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie fest. Zudem wird ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Meldestellen geschaffen, die Verdachtsfälle zentral erfassen und weiterleiten sollen.

Auf Druck der EVP-Fraktion werden die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt an Kindern vollständig abgeschafft. So können Opfer auch Jahrzehnte nach der Tat Anzeige erstatten und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig werden die Mindeststrafen für diese Verbrechen deutlich angehoben; unabhängig davon, ob die betroffenen Kinder über oder unter dem gesetzlichen Schutzalter liegen. Zudem hat die EVP maßgeblich dazu beigetragen, dass die Definition von “Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern” deutlich erweitert wird. Die Richtlinie setzt ein unmissverständliches Zeichen: Wer KI nutzt, um Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern (CSAM) zu erzeugen, zu verbreiten oder zu besitzen, muss künftig mit eindeutigen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Der starke Tenor des Parlaments spricht für einen wirksamen und entschlossenen Schutz insbesondere im neuen KI-Zeitalter. Die EVP-Fraktion wird sich weiterhin für ein sicheres digitales Umfeld für alle Kinder in Europa einsetzen.