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25. Oktober 2018

Antibiotikaresistenzen: Strengere Regeln für europäisches Tierarzneimittelrecht

In dieser Woche haben wir im Plenum ein EU-weit einheitliches Tierarzneimittelrecht beschlossen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Regelung über den Umgang mit Antibiotika.

Denn: Antibiotikaresistente Keime sind lebensgefährlich für Mensch und Tier. Die Weltgesundheitsorganisation gibt an, dass allein in der Europäischen Union jährlich 25.000 Menschen aufgrund nicht-wirksamer Antibiotika sterben. Natürlich liegen Gründe für unwirksame Antibiotika auch in der Humanmedizin. Dennoch ist ein Teil des Problems auch durch die unkritische Anwendung von Antibiotika in der Tiermedizin zu verantworten. Daher gilt es auch im Veterinärbereich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnten Antibiotika ihre Wirkung verlieren. 

Der Einsatz von Antibiotika bei Tieren soll künftig streng reguliert und kontrolliert werden. So dürfen Antibiotika zum Beispiel nicht schlechte Haltungsbedingungen von Tieren kompensieren. Des Weiteren konnte durchgesetzt werden, dass bestimmte Antibiotika, die bei Menschen als letztes Mittel eingesetzt werden, in der Tiermedizin so gut wie nicht mehr angewendet werden dürfen.

Darüber hinaus werden auch Fleischimporte aus Drittstaaten in Zukunft unter die strengen EU-Regeln fallen. Denn für uns als EVP-Fraktion steht fest: Fleisch von Tieren, die allein zu Wachstumszwecken Antibiotika erhalten haben, hat nichts auf dem europäischen Markt zu suchen.