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23. November 2015

Antibiotikaresistenz: Positionierung der CDU-CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Als CDU-CSU-Gruppe im Europäischen Parlament sind wir absolut überzeugt von der Notwendigkeit, europaweit den Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen in der Veterinärmedizin zu vermindern. Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ist prioritär und wird auch auf höchster politischer Ebene vorangetrieben; nicht nur in Europa sondern weltweit (vgl. G7/G20-Gipfel). Das Europäische Parlament ist hierbei eine treibende Kraft. Auch wir sind der Meinung, dass Tierarzneimittel auf keinen Fall gute Haltungsbedingungen und Management ersetzen dürfen. Es würde aber auch gegen jegliche Form des Tierschutzes verstoßen, wenn kranke Tiere keine entsprechende Therapie bekämen. Wir möchten aus diesem Grund ausdrücklich betonen, dass wirksame Arzneimittel wichtig sind und dass daher Innovation und Forschung auch politisch unterstützt werden müssen – gerade im Veterinärbereich, wo finanzielle Anreize nicht immer gegeben sind.

Der starke Zusammenhang zwischen Resistenzen bei Tieren und Menschen zwingt uns, in der Human- sowie in der Veterinärmedizin nach Lösungen zu suchen.

Durch ein ganzes Maßnahmenbündel soll die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zurückgedrängt werden. Der Kommissionsvorschlag des Tierarzneimittelpakets beinhaltet bereits viele Aspekte und Maßnahmen, die wir als wichtig im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Antibiotikaresistenz in der Tiermedizin erachten – daher unterstützen wir die Vorschläge der Europäischen Kommission. Teilweise müssen wir sie aber noch präzisieren, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Hier setzen wir uns als CDU/CSU-Gruppe aktiv ein:

Der Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen muss umfassend kontrolliert und reduziert werden. Ganz besonders die strenge Reglementierung des prophylaktischen Einsatzes steht für uns im Fokus. Ein generelles Verbot des Einsatzes von Tiermedizin bei gesunden Tieren halten wir hingegen nicht für ratsam, da dadurch zum Beispiel auch Impfungen betroffen wären. Medikamente aus der Humanmedizin dürfen ausschließlich als letztes Mittel und strengstens überwacht bei Tieren eingesetzt werden. Wir fordern, Reserveantibiotika nur in gut begründeten Ausnahmesituationen und nach Sondergenehmigung der entsprechenden nationalen Behörde bei Tieren einzusetzen. Darüber hinaus soll der Medikamentenhandel im Internet nur eingeschränkt stattfinden; Antibiotikaverkauf online soll komplett verboten werden.

Es gilt zu beachten, dass wir Gesetze für alle 28 EU-Mitgliedstaaten konzipieren. Ein ambitionierter Ansatz ist wichtig und auch unser Ziel, aber es gibt auch Mitgliedstaaten, die in diesem Bereich weit von der strengen deutschen Gesetzgebung entfernt sind.

Nachhaltige Landwirtschaft ist immer eine Frage der Intensität und muss ganz bewusst auf einen verantwortungsvollen Einsatz von Medikamenten achten. Landwirte, Tierärzte, Behörden und auch die Konsumenten stehen gemeinsam in der Verantwortung. Darüber hinaus erachten wir es für notwendig, die strikten Vorgaben zur Dokumentation des Einsatzes von Antibiotika nicht – wie bislang üblich – ausschließlich in der Landwirtschaft, sondern auch im Bereich der Humanmedizin anzuwenden.

Die Abstimmungen im Umwelt- bzw. Agrarausschuss wurden auf Februar 2016 verlegt; im Anschluss daran werden die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Legislativtext aufgenommen. Wir werden auch weiterhin aktiv an diesem Gesetzesvorhaben arbeiten.