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19. Juni 2026

Abschluss des EU-US-Handelsabkommens

Am Dienstag hat das Europäische Parlament die Umsetzung des EU-US-Handelsabkommens vom August 2025 endgültig auf den Weg gebracht. Mit der Zustimmung zu den entsprechenden Rechtsvorschriften werden die im gemeinsamen EU-US-Abkommen vereinbarten Zollregelungen in europäisches Recht überführt. Ziel ist es, die transatlantischen Handelsbeziehungen zu stabilisieren, Handelshemmnisse abzubauen und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Planungssicherheit zu geben.

Das Abkommen sieht unter anderem die Abschaffung von Zöllen auf US-Industriegüter sowie einen verbesserten Marktzugang für bestimmte Agrar- und Fischereiprodukte vor. Gleichzeitig hat das Europäische Parlament in den Verhandlungen wichtige Nachbesserungen durchgesetzt, um europäische Interessen wirksam zu schützen. Besonders im Bereich Stahl und Aluminium wurden klare Bedingungen festgelegt: Sollten die USA weiterhin erhöhte Zölle auf entsprechende EU-Produkte erheben, kann die EU die vereinbarten Zollvorteile aussetzen.

Darüber hinaus wurde ein umfassender Schutzmechanismus verankert, der es der Europäischen Kommission ermöglicht, bei drohenden Schäden für die europäische Industrie oder Landwirtschaft schnell einzugreifen. Auch die parlamentarische Kontrolle wurde gestärkt. Die Kommission muss regelmäßig über die Auswirkungen des Abkommens und die Entwicklung der Handelsströme berichten.

Das Abkommen stärkt die transatlantische Partnerschaft und sorgt zugleich dafür, dass europäische Unternehmen, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Interessen wirksam geschützt bleiben. Auch wenn das Abkommen nicht perfekt ist, bleibt es die beste Grundlage, um zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Arbeitsplätze zu verhindern. Europa zeigt damit: Wir handeln, wir schaffen Lösungen und wir stärken unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu einem unserer wichtigsten Partner.