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8. Oktober 2021

Aarhus Verordnung

Die 2001 in Kraft getretene internationale Aarhus Verordnung regelt den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten.

Grundlage für die Verordnung ist die Aarhus Konvention aus dem Jahr 1998, welche von allen Mitgliederstaaten der EU und die Union selbst unterzeichnet wurde. Seitdem sind alle Unterzeichner verpflichtet die Konvention umzusetzen.

Diese Woche hat das Parlament über die Änderung der Aarhus Verordnung abgestimmt. Die überarbeitete Version trägt deutlich die christdemokratische Handschrift, weshalb ich sehr froh bin, dass die Änderungen mit überwältigender Mehrheit angenommen wurden.

So ist es nun unter anderem nicht nur NGOs sondern auch Bürgern, unter bestimmten Vorraussetzungen, möglich in Umweltangelegenheiten gegen EU – Verwaltungsakte zu klagen. Außerdem bleibt die Ausnahme bestehen, dass gegen Verwaltungsakten, die staatliche Beihilfen betreffen, nicht geklagt werden kann. Diese Ausnahme ist vor allem für die KMUs nötig, um nicht noch mehr bürokratische Hürden aufzubauen und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Raum zu ermöglichen.